Erst Midijob, dann Freiberufler mit Minijob

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  • berkanca
    Neuer Benutzer
    • 15.06.2020
    • 2

    #1

    Erst Midijob, dann Freiberufler mit Minijob

    Hallo zusammen,
    ich sitze gerade an meiner EÜR für meine freiberufliche Tätigkeit. Zuvor war ich von Januar bis Mai 2019 als Midijobber tätig - im Juni dann ging ich nahtlos in die freiberufliche Tätigkeit über. Aus dem Midijob wurde dann ein Minijob, den ich noch drei Monate ausübte.
    Meine Fragen: Wo gebe ich meine Einkünfte aus dem Midijob (rund 520 Euro im Monat) an? Wäre dafür der Anhang N gedacht? Und was mache ich mit den Einkünften (<450Euro im Monat) aus dem Minijob?

    Würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen.
    Freundliche Grüße
    Berkanca
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15389

    #2
    Ja, der Midijob in Anlage N der Einkommensteuererklärung. Wenn der Minijob pauschal besteuert wurde dann gehört er nicht in die Steuererklärung.

    Kommentar

    • berkanca
      Neuer Benutzer
      • 15.06.2020
      • 2

      #3
      Danke für die rasche Antwort!

      Kommentar

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