Hallo zusammen,
ich sitze gerade an meiner EÜR für meine freiberufliche Tätigkeit. Zuvor war ich von Januar bis Mai 2019 als Midijobber tätig - im Juni dann ging ich nahtlos in die freiberufliche Tätigkeit über. Aus dem Midijob wurde dann ein Minijob, den ich noch drei Monate ausübte.
Meine Fragen: Wo gebe ich meine Einkünfte aus dem Midijob (rund 520 Euro im Monat) an? Wäre dafür der Anhang N gedacht? Und was mache ich mit den Einkünften (<450Euro im Monat) aus dem Minijob?
Würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen.
Freundliche Grüße
Berkanca
ich sitze gerade an meiner EÜR für meine freiberufliche Tätigkeit. Zuvor war ich von Januar bis Mai 2019 als Midijobber tätig - im Juni dann ging ich nahtlos in die freiberufliche Tätigkeit über. Aus dem Midijob wurde dann ein Minijob, den ich noch drei Monate ausübte.
Meine Fragen: Wo gebe ich meine Einkünfte aus dem Midijob (rund 520 Euro im Monat) an? Wäre dafür der Anhang N gedacht? Und was mache ich mit den Einkünften (<450Euro im Monat) aus dem Minijob?
Würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen.
Freundliche Grüße
Berkanca
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