Entnahmen und Einlagen §4 Absatz 4a EstG

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  • Etoile66
    Neuer Benutzer
    • 07.06.2017
    • 7

    #1

    Entnahmen und Einlagen §4 Absatz 4a EstG

    Hallo,
    ich bin Beamtin im Ruhestand und mache nebenberuflich als Kleinunternehmerin Lektoratsarbeiten für ca. 8000 Euro im Jahr.
    Ich mache die EÜR immer sehr einfach, gebe als Betriebsausgaben die Pauschale für bestimmte Berufsgruppen (wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische Nebentätigkeit) an. Wirkliche Kosten habe ich kaum.
    Dieses Jahr möchte Elster unter Zeile 125 "Entnahmen und Einlagen im Sinne des §4 Absatz 4a ESTG" von mir wissen.
    Weiß jemand, was damit gemeint ist?
    Ich verwende das verdiente Geld natürlich für meinen Lebensunterhalt.
    Vielen Dank für eine Antwort und herzliche Grüße in die Runde
    Etoile66
  • FIGUL
    Neuer Benutzer
    • 05.03.2012
    • 8544

    #2
    Hallo,

    gefühlt 100. Anfrage zu diesem Thema.
    Es gibt hier eine Suchfunktion
    Liebe Forumsmitglieder, die EÜR für 2019 treibt mich gerade zur Verzweiflung. Der Grund liegt in einer Fehlermeldung zu den Zeilen 125 und 126 (Entnahmen und Einlagen), wobei ELSTER eine Ursache in der Rechtsform des Betriebs (allg. Angaben) vermutet. Es hat sich weder in meiner Betriebsart (Tierheilpraxis -> Übernahme aus


    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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