Hallo,
bei der Geltendmachung von Kirchensteuer als Sonderausgaben ist in der Erklärung für 2019 dem Zeile 4-104 die 2019 erstattete Kirchensteuer anzugeben. Mit einem ersten Bescheid sind Kirchensteuern erstattet worden, mit einem Änderungsbescheid allerdings eine Nachzahlung festgesetzt worden. Wie ist das denn anzugeben? Elster akzeptiert in der Anlage negative Beträge nicht?
VG
Torebra
bei der Geltendmachung von Kirchensteuer als Sonderausgaben ist in der Erklärung für 2019 dem Zeile 4-104 die 2019 erstattete Kirchensteuer anzugeben. Mit einem ersten Bescheid sind Kirchensteuern erstattet worden, mit einem Änderungsbescheid allerdings eine Nachzahlung festgesetzt worden. Wie ist das denn anzugeben? Elster akzeptiert in der Anlage negative Beträge nicht?
VG
Torebra
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