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EÜR - Wirtschaftsgüter bei Betriebsübernahme

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  • Charlie24
    antwortet
    Die Frage ist steuerrechtlicher Art. Welche Restnutzungsdauer du ansetzen kannst oder musst, hängt von der Art der gekauften Wirtschaftsgüter ab

    und auch vom Alter. Dazu kann dir im Forum für die elektronische Steuererklärung nicht geholfen werden.

    https://www.fuer-gruender.de/wissen/...enausstattung/

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  • SteuerMaria
    antwortet
    Vielen Dank für die schnelle Antwort. Leider habe ich mich mißverständlich ausgedrückt. Ich habe die Ablöse für die Betriebsaustattung bei der Ladenübernahme bezahlt. Es waren also Ausgaben für gebrauchte Betriebsausstattung. Das kann dann wohl auch für 5 Jahre abgeschrieben werden? Und in EÜR so erfasst werden, oder?

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  • Charlie24
    antwortet
    Da man bei einer Betriebsveräußerung im Ganzen grundsätzlich zum Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG übergehen muss,

    solltest du mit deinem Finanzamt vorab klären, ob das mit einer Abwicklung über eine EÜR einverstanden sind. Möglich ist das durchaus, du

    musst dann einen eventuellen Übergangsgewinn darstellen. Ansonsten ist das kein Problem. Du musst deine Abgänge in der AVEÜR erfassen

    und deine Erlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen in die Zeile 18, Kennzahl 102 der EÜR eintragen.

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  • SteuerMaria
    hat ein Thema erstellt EÜR - Wirtschaftsgüter bei Betriebsübernahme.

    EÜR - Wirtschaftsgüter bei Betriebsübernahme

    Hallo.
    wie wird bitte die Ablöse für eine Betriebsübernahme - pauschal 10.000€ für alle vorhandenen gebrauchten Wirtschaftsgüter - in der Anlage EÜR und AVEÜR erfasst?
    Vielen Dank schon mal.

    Schönen Gruß
    Maria
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