Hallo,
ich habe ein riesiges Problem...ich hoffe jemand von euch kann mir helfen.
Ich habe eine PA-Anlage und ich bin auch steuerlich sehr gut beraten, damit ich das selber alles machen kann.
Aber ich habe die Abgabe der EÜR 2018 nicht gemacht und das FA hat das auch nicht bemängelt... Was mir im nachhinein komisch vorkommt.
Folgendes:
Ich bekam 2018 die 1.Abschlagsrechnung vom Instalateur. Die Rechnung wurde von mir im September 2018 bezahlt. VSt dieser Rechnung € 1.300,00
Im Mai 2018 ging meine Anlage in Betrieb. Daraufhin meldete ich mich beim FA an, Fragebogen steuerliche Erfassung, bekam neue Steuernummer.
Ich machte dann meine Umsatzsteuervoranmeldungen noch nachträglich für das Jahr 2018, und auch gleich die Umsatzsteuerjahresmeldung.
Die Erstattung der VSt vom September 2018 über die € 1.300,00 bekam ich vom FA im Juni 2019 überwiesen.
Eine EÜR für 2018 hab ich nicht gemacht, hab ich schlicht übersehen, vergessen wie auch immer.
Meine Einkommensteuererklärung für 2018 habe ich noch mit meiner alten Steuernummer im März 2019 gemacht.
Im März 2020 machte ich dann meine Einkommensteuererklärung für 2019, EÜR/Gewinn und USt-Erklärung für 2019.
Der Bescheid kam jetzt im Juni. Und ich hatte dann natürlich mehr Gewinn weil die gezahlte VSt von € 1.300,00 (die ich im Juni 2019 bekommen hatte) zu den Betriebseinnahmen
dazugerechnet wurde.
Ich errechnete einen Gewinn von ca. 400,00 € (ist eine kleinen Anlage und auch erst seit Mai in Betrieb).
Im Bescheid stand dann ein Gewinn von ca. € 1.600,00 (mein errechneter Gewinn von € 400,00 + USt-Einnahme € 1.300,00)
Eigentlich hätte ich ja in 2018 einen Verlust von € 1.300,00 (wenn ich die EÜR gemacht hätte...)
Oder liege ich da total falsch und es passt eh so wies FA korriegiert hat?
Kann ich nachträglich noch die EÜR 2018 einreichen? Wird damit automatisch der Bescheid von 2019 mit den erhöhtem Gewinn korrigiert?
Reicht ein Antrag auf schlichte Änderung? Oder kann das nur der Steuerberater ändern?
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen...sage schon jetzt "herzlichen Dank"...
ich habe ein riesiges Problem...ich hoffe jemand von euch kann mir helfen.
Ich habe eine PA-Anlage und ich bin auch steuerlich sehr gut beraten, damit ich das selber alles machen kann.
Aber ich habe die Abgabe der EÜR 2018 nicht gemacht und das FA hat das auch nicht bemängelt... Was mir im nachhinein komisch vorkommt.
Folgendes:
Ich bekam 2018 die 1.Abschlagsrechnung vom Instalateur. Die Rechnung wurde von mir im September 2018 bezahlt. VSt dieser Rechnung € 1.300,00
Im Mai 2018 ging meine Anlage in Betrieb. Daraufhin meldete ich mich beim FA an, Fragebogen steuerliche Erfassung, bekam neue Steuernummer.
Ich machte dann meine Umsatzsteuervoranmeldungen noch nachträglich für das Jahr 2018, und auch gleich die Umsatzsteuerjahresmeldung.
Die Erstattung der VSt vom September 2018 über die € 1.300,00 bekam ich vom FA im Juni 2019 überwiesen.
Eine EÜR für 2018 hab ich nicht gemacht, hab ich schlicht übersehen, vergessen wie auch immer.
Meine Einkommensteuererklärung für 2018 habe ich noch mit meiner alten Steuernummer im März 2019 gemacht.
Im März 2020 machte ich dann meine Einkommensteuererklärung für 2019, EÜR/Gewinn und USt-Erklärung für 2019.
Der Bescheid kam jetzt im Juni. Und ich hatte dann natürlich mehr Gewinn weil die gezahlte VSt von € 1.300,00 (die ich im Juni 2019 bekommen hatte) zu den Betriebseinnahmen
dazugerechnet wurde.
Ich errechnete einen Gewinn von ca. 400,00 € (ist eine kleinen Anlage und auch erst seit Mai in Betrieb).
Im Bescheid stand dann ein Gewinn von ca. € 1.600,00 (mein errechneter Gewinn von € 400,00 + USt-Einnahme € 1.300,00)
Eigentlich hätte ich ja in 2018 einen Verlust von € 1.300,00 (wenn ich die EÜR gemacht hätte...)
Oder liege ich da total falsch und es passt eh so wies FA korriegiert hat?
Kann ich nachträglich noch die EÜR 2018 einreichen? Wird damit automatisch der Bescheid von 2019 mit den erhöhtem Gewinn korrigiert?
Reicht ein Antrag auf schlichte Änderung? Oder kann das nur der Steuerberater ändern?
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen...sage schon jetzt "herzlichen Dank"...
Kommentar