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Steuerbescheid-warum wird der Bruttolohn aus Minijob gegen Werbungskosten gerechnet?

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    Steuerbescheid-warum wird der Bruttolohn aus Minijob gegen Werbungskosten gerechnet?

    Hallo zusammen,

    ich habe meine erste Steuererklärung als Student im Zweitstudium mit Verlustvortrag gemacht und habe jetzt den Steuerbescheid bekommen. In dem Jahr bin ich einem Minijob in der Uni nachgegangen und habe weniger als 450€ im Monat verdient.
    Im Elster Formular habe ich den Minijob nicht mit angegeben. Auf dem Steuerbescheid steht jetzt jedoch mein Bruttoarbeitslohn aus dem Minijob mit drauf und wird mit meinen Werbungskosten verrechnet.

    Kann mir jemand erklären warum auf jeder Internetseite steht, dass man den Minijob nicht angeben muss, er jetzt aber trotzdem im Steuerbescheid aufgeführt wird und gegen die Werbungskosten verrechnet wird? Weil das ist bei mir ein erheblicher Unterschied wie hoch mein Verlustvortrag ausfällt.

    Vielen Dank für die Hilfe!
    Liebe Grüße

    #2
    Hallo,

    dein AG hat dich hier nicht auf Minijob abgerechnet, sondern auf Lohnsteuerkarte.
    Ist natürlich dumm für dich gelaufen

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Danke für die Antwort.
      Kann ich das denn erkennen, ob ich auf Lohnsteuerkarte oder Minijob abgerechnet wurde?

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        #4
        Du wirst vom Arbeitgeber den Ausdruck einer Lohnsteuerbescheinigung bekommen haben. Außerdem dürfte auf den Gehaltsabrechnungen eine Lohnsteuerklasse genannt sein, die sich nicht im Bereich von I bis VI bewegt. Ich glaube, "0" wird gerne dafür verwendet.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          Kann ich das denn erkennen, ob ich auf Lohnsteuerkarte oder Minijob abgerechnet wurde?
          Ja, du hast einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung erhalten. Universitäten rechnen häufig so ab, das weiß ich noch von meiner

          jüngsten Tochter. Das ist auch zulässig, für den AG ist das bei Studenten außerdem die billigste Lösung.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Außerdem dürfte auf den Gehaltsabrechnungen eine Lohnsteuerklasse genannt sein, die sich nicht im Bereich von I bis VI bewegt.
            Wieso sollte nicht auf Steuerklasse 1 abgerechnet worden sein?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Danke Charlie, habe mich unverständlich ausgedrückt, daher nochmal in Tabellenform:
              normal besteuerter Arbeitslohn: Lohnsteuerbescheinigung und Steuerklasse I bis VI
              pauschal besteuerter Arbeitslohn: keine Lohnsteuerbescheinigung, keine Steuerklasse oder Pseudolohnsteuerklasse 0
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar


                #8
                Ich habe gerade diesen Beitrag gefunden. Ist es dann auf Lohnsteuerkarte üblich, dass keine Arbeitnehmerbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt werden?

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Linsi93 Beitrag anzeigen
                  Ich habe gerade diesen Beitrag gefunden. Ist es dann auf Lohnsteuerkarte üblich, dass keine Arbeitnehmerbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt werden?
                  Üblich nicht, aber möglich. Der Zusammenhang mit diesem Thread erschließt sich mir nicht.

                  Kommentar


                    #10
                    Das kommt auf die Höhe des aArbeitslohnes an. Ist dieser sehr gering, fallen auch bei Steuerklasse 1 keine Steuern und ggf. auch keine Sozialabgaben an.
                    Aus diesem Grund rechnen viele Arbeitgeber entsprechende Nebenjobs auch lieber auf StKl ab, da dies für sie günstiger ist als ein echter "Minijob" wo sie pauschale Steuern/Sozialabgaben abführen müssen.
                    Mit freundlichen Grüßen

                    Beamtenschweiß
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                    Kommentar


                      #11
                      Bei Vollzeitstudenten gibt es gesonderte Regeln zur SV-Pflicht.

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