Hallo zusammen,
ich habe meine erste Steuererklärung als Student im Zweitstudium mit Verlustvortrag gemacht und habe jetzt den Steuerbescheid bekommen. In dem Jahr bin ich einem Minijob in der Uni nachgegangen und habe weniger als 450€ im Monat verdient.
Im Elster Formular habe ich den Minijob nicht mit angegeben. Auf dem Steuerbescheid steht jetzt jedoch mein Bruttoarbeitslohn aus dem Minijob mit drauf und wird mit meinen Werbungskosten verrechnet.
Kann mir jemand erklären warum auf jeder Internetseite steht, dass man den Minijob nicht angeben muss, er jetzt aber trotzdem im Steuerbescheid aufgeführt wird und gegen die Werbungskosten verrechnet wird? Weil das ist bei mir ein erheblicher Unterschied wie hoch mein Verlustvortrag ausfällt.
Vielen Dank für die Hilfe!
Liebe Grüße
ich habe meine erste Steuererklärung als Student im Zweitstudium mit Verlustvortrag gemacht und habe jetzt den Steuerbescheid bekommen. In dem Jahr bin ich einem Minijob in der Uni nachgegangen und habe weniger als 450€ im Monat verdient.
Im Elster Formular habe ich den Minijob nicht mit angegeben. Auf dem Steuerbescheid steht jetzt jedoch mein Bruttoarbeitslohn aus dem Minijob mit drauf und wird mit meinen Werbungskosten verrechnet.
Kann mir jemand erklären warum auf jeder Internetseite steht, dass man den Minijob nicht angeben muss, er jetzt aber trotzdem im Steuerbescheid aufgeführt wird und gegen die Werbungskosten verrechnet wird? Weil das ist bei mir ein erheblicher Unterschied wie hoch mein Verlustvortrag ausfällt.
Vielen Dank für die Hilfe!
Liebe Grüße
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