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Anlage U Ausland Unterhalt

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  • Anika
    antwortet
    Vielen Dank. Ich habe anders verstanden. jetzt, Alles klar!

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  • Charlie24
    antwortet
    Ich weiß nicht, wo du was gelesen hast. Für die Ländergruppe 4 beträgt der Höchstbetrag im Jahr 2019 ein Viertel von 9.168,00 €, das sind 2.292,00 €.

    Mit deinen 1.400,00 € liegst du doch deutlich unter dem Höchstbetrag, also werden die 1.400,00 € voll anerkannt.

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  • Anika
    antwortet
    Hallo,
    ich habe insgesamt 1.400 € geleistet
    Ich habe gelesen ,dass nur 1/4 von dieser Beträge absetzen kann, weil das Land zu den Liste 4 gehört. Das Programm übernimmt aber 1.400€ als außergewöhnliche Belastung.

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  • Charlie24
    antwortet
    Die Frage ist doch zunächst, wie viel Unterhalt du geleistet hast? Wenn das nicht mehr ist, als der für das Land gültige Höchstbetrag, dann wird der

    geleistete Unterhalt natürlich vollständig berücksichtigt.

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  • Anika
    antwortet
    Hallo, Danke für deine Interesse. Diese Problem mit dem ID habe ich gelöscht.

    Aber jetzt habe ich geprüft , dass das Programm hat die gesamte bezahlte Unterhaltsbeiträge übernimmt, und das Stimmt nicht.

    Bei Länder von der Liste 4 sollte nur man absetzen ein 1/4. Ich habe eingetragen wo meiner Mutter wohnt, ganz am Anfang ,Warrum das Program übernimmt den 100% und nicht den 1/4? soll ich einfach den 1/4 eintragen ? ich dachte , dass das Programm es berechnet sollte....
    Vielen Dank in vorher

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  • Picard777
    antwortet
    Hast Du an den Stellen, an denen nach Ausland gefragt wird, entsprechende Angaben gemacht ?

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  • Anika
    hat ein Thema erstellt Anlage U Ausland Unterhalt.

    Anlage U Ausland Unterhalt


    Guten Tag,
    Ich habe die Beiträge eingetragen , die ich meiner Mutter bezahlt, aber leider in der Formular, keine Beträge ist berücksichtigt. Kann es sein ,weil ich keine ID eingetragen habe?
    Steht dieser von unten Hinweiss.....Ich dachte, dass als Hinweiss , könnte ich weiter machen.. sonst warrum sehe ich diese Betrage nicht? In Ihre Land, gib es kein ID

    "Auf der Anlage Unterhalt wurden Angaben zur 1. unterstützten Person getätigt, es wurde aber keine Identifikationsnummer der Person angegeben. Voraussetzung für den Abzug der Aufwendungen ist die Angabe der erteilten Identifikationsnummer der unterhaltenen Person in der Steuererklärung des Unterhaltsleistenden, wenn die unterhaltene Person der unbeschränkten oder beschränkten Steuerpflicht unterliegt. Bitte prüfen Sie, ob die Identifikationsnummer der unterhaltenen Person zu ergänzen ist."

    Vielen dank in vorher
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