Anlage V noch nicht vermietet

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  • Anika
    Neuer Benutzer
    • 30.06.2020
    • 7

    #1

    Anlage V noch nicht vermietet

    Bitte, können Sie mir bestätigen , ob ich es richtig gemacht habe.

    Ich habe eine Wohnung ende 2019 gekauft. Es ist in 2020 vermietet. Ich habe eingetragen in "Angabe zur Wohnfläche und Nutzung" , dass es kurzfristig vermietet wird. Es reicht so? ich habe Ausgabe in 2019 ,die berücksichtig machen will, aber kein Einnahme in 2019.

    Vielen dank
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45965

    #2
    Ich habe eingetragen in "Angabe zur Wohnfläche und Nutzung" , dass es kurzfristig vermietet wird. Es reicht so?
    Das kurzfristig hast du möglicherweise missverstanden. Damit ist gemeint, dass du generell kurzfristig vermietest, z. B. über Airbnb.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Anika
      Neuer Benutzer
      • 30.06.2020
      • 7

      #3
      aha..und dann wo soll ich eintragen , dass in 2019 nicht vermietet war, weil ich endes des Jahres die Wohnung gekauft habe, aber in 2020 ist schon vermietet? oder soll ich diese Info nicht eintragen ?
      Vielen Dank

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45965

        #4
        Du gibst doch das Anschaffungsdatum im Jahr 2019 ein und bei den Mieteinnahmen 2019 dann eben 0 €. Daraus sieht das Finanzamt doch, dass

        2019 noch nicht vermietet war. Das muss man nicht immer alles ausführlich erklären.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • Anika
          Neuer Benutzer
          • 30.06.2020
          • 7

          #5
          alles klar. Vielen Dank für deine Antworten.

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