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Anlage V noch nicht vermietet

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  • Anika
    antwortet
    alles klar. Vielen Dank für deine Antworten.

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  • Charlie24
    antwortet
    Du gibst doch das Anschaffungsdatum im Jahr 2019 ein und bei den Mieteinnahmen 2019 dann eben 0 €. Daraus sieht das Finanzamt doch, dass

    2019 noch nicht vermietet war. Das muss man nicht immer alles ausführlich erklären.

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  • Anika
    antwortet
    aha..und dann wo soll ich eintragen , dass in 2019 nicht vermietet war, weil ich endes des Jahres die Wohnung gekauft habe, aber in 2020 ist schon vermietet? oder soll ich diese Info nicht eintragen ?
    Vielen Dank

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  • Charlie24
    antwortet
    Ich habe eingetragen in "Angabe zur Wohnfläche und Nutzung" , dass es kurzfristig vermietet wird. Es reicht so?
    Das kurzfristig hast du möglicherweise missverstanden. Damit ist gemeint, dass du generell kurzfristig vermietest, z. B. über Airbnb.

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  • Anika
    hat ein Thema erstellt Anlage V noch nicht vermietet.

    Anlage V noch nicht vermietet

    Bitte, können Sie mir bestätigen , ob ich es richtig gemacht habe.

    Ich habe eine Wohnung ende 2019 gekauft. Es ist in 2020 vermietet. Ich habe eingetragen in "Angabe zur Wohnfläche und Nutzung" , dass es kurzfristig vermietet wird. Es reicht so? ich habe Ausgabe in 2019 ,die berücksichtig machen will, aber kein Einnahme in 2019.

    Vielen dank
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