Hallo zusammen,
bin auf Eure Hilfe hingewiesen.
Sachlage: arbeite freiberuflich, fahre täglich zu meinem einzigen Auftraggeber (5 Tage pro Woche) mit dem Auto, das zum Privatvermögen gehört. Habe kein Büro, nur häusliches Arbeitzimmer.
Wie können Fahrtkosten berücksichtigt werden: mit Entfernungspauschale (einfache Strecke) oder mit Kilometerpauschale (0,30€ pro km hin- und zurück).
Habe schon viele BMF Schreiben durchgelesen, habe aber nicht wirklich verstanden: es geht um die Bestimmung der Betriebsstätte.
Hat jemand wahrscheinlich etwas ähnliches gehabt?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe
bin auf Eure Hilfe hingewiesen.
Sachlage: arbeite freiberuflich, fahre täglich zu meinem einzigen Auftraggeber (5 Tage pro Woche) mit dem Auto, das zum Privatvermögen gehört. Habe kein Büro, nur häusliches Arbeitzimmer.
Wie können Fahrtkosten berücksichtigt werden: mit Entfernungspauschale (einfache Strecke) oder mit Kilometerpauschale (0,30€ pro km hin- und zurück).
Habe schon viele BMF Schreiben durchgelesen, habe aber nicht wirklich verstanden: es geht um die Bestimmung der Betriebsstätte.
Hat jemand wahrscheinlich etwas ähnliches gehabt?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe
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