Entfernungspauschale vs. Kilometerpauschaule

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  • Elster-Benutzer
    Neuer Benutzer
    • 19.04.2018
    • 9

    #1

    Entfernungspauschale vs. Kilometerpauschaule

    Hallo zusammen,
    bin auf Eure Hilfe hingewiesen.
    Sachlage: arbeite freiberuflich, fahre täglich zu meinem einzigen Auftraggeber (5 Tage pro Woche) mit dem Auto, das zum Privatvermögen gehört. Habe kein Büro, nur häusliches Arbeitzimmer.
    Wie können Fahrtkosten berücksichtigt werden: mit Entfernungspauschale (einfache Strecke) oder mit Kilometerpauschale (0,30€ pro km hin- und zurück).
    Habe schon viele BMF Schreiben durchgelesen, habe aber nicht wirklich verstanden: es geht um die Bestimmung der Betriebsstätte.
    Hat jemand wahrscheinlich etwas ähnliches gehabt?
    Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe

    ​​​​
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15389

    #2
    Ich gehe davon aus dass Du bei Deinem Auftraggeber keine Betriebsstätte hast.

    Kommentar

    • Elster-Benutzer
      Neuer Benutzer
      • 19.04.2018
      • 9

      #3
      L. E. Fant - danke für Deine Antwort, das wünsche ich mir auch
      ich muss aber sicher sein, falls gegen Bescheid Einspruch eingelegt werden muss
      also lt. Gesetz § 9 Absatz 4 Satz 4 EStG (alles ist für Freiberufler anwendbar) :
      1Erste Tätigkeitsstätte ist die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens (§ 15 des Aktiengesetzes) oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten, der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist. 2Die Zuordnung im Sinne des Satzes 1 wird durch die dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen sowie die diese ausfüllenden Absprachen und Weisungen bestimmt. 3Von einer dauerhaften Zuordnung ist insbesondere auszugehen, wenn der Arbeitnehmer unbefristet, für die Dauer des Dienstverhältnisses oder über einen Zeitraum von 48 Monaten hinaus an einer solchen Tätigkeitsstätte tätig werden soll. 4Fehlt eine solche dienst- oder arbeitsrechtliche Festlegung auf eine Tätigkeitsstätte oder ist sie nicht eindeutig, ist erste Tätigkeitsstätte die betriebliche Einrichtung, an der der Arbeitnehmer dauerhaft 1.
      typischerweise arbeitstäglich tätig werden soll oder
      2.
      je Arbeitswoche zwei volle Arbeitstage oder mindestens ein Drittel seiner vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit tätig werden soll.

      Mein Aufrtag hat eine Frist von 18 Monaten, also befbefristet und die Dauer von 48 Monate ist nicht überschritten.
      Was ist unter "die Dauer des Dienstverhältnises" zu verstehen?
      Nur wenn diese Kriterien nicht erfüllt sind, prüft man weiter, ob man täglicht zum Kunde fährt usw.?

      Danke im Voraus

      Kommentar

      • FIGUL
        Neuer Benutzer
        • 05.03.2012
        • 8544

        #4
        Hallo,

        du hast doch keinen Arbeitgeber und du bist doch kein Arbeitnehmer oder?
        Was willst du dann mit erster Tätigkeitsstätte

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45977

          #5
          Wie das bei einer "Betriebsstätte" läuft, kannst du hier nachlesen: https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/529298/
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          • Elster-Benutzer
            Neuer Benutzer
            • 19.04.2018
            • 9

            #6
            Die Regelung ist auch für Freiberufler anzuwenden.

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45977

              #7
              Zitat von Elster-Benutzer Beitrag anzeigen
              Die Regelung ist auch für Freiberufler anzuwenden.
              Ja sicher, warum sollte die für Freiberufler nicht gelten?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar

              • Elster-Benutzer
                Neuer Benutzer
                • 19.04.2018
                • 9

                #8
                Danke Charlie24,
                das war genau meine Frage, ob ich eine Betriebsstätte bei meinem Auftraggeber im Sinne des Gesetzes habe☺️

                Kommentar

                • Elster-Benutzer
                  Neuer Benutzer
                  • 19.04.2018
                  • 9

                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Ja sicher, warum sollte die für Freiberufler nicht gelten?
                  das war meine Antwort an FIGUL

                  Kommentar

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