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Versicherungsleistung für Handwerkerrechnung aus Vorjahr

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    Versicherungsleistung für Handwerkerrechnung aus Vorjahr

    Ich habe folgende Frage:
    Möglicherweise erstattet meine Wohngebäudeversicherung in diesem Jahr (nach langem Hin und Her vor Gericht) eine Handwerkerrechnung aus dem Vorjahr, die ich in meiner Einkommenssteuererklärung bereits angesetzt habe. Ich hatte offen gesagt nicht mehr mit der Versicherung gerechnet.
    Muss ich diese Versicherungsleistung für das Jahr des Eingangs (also 2020) als Geldeingang in die Einkommenssteuererklärung mit aufnehmen oder muss ich eine Korrektur der Steuererklärung von 2019 vornehmen?

    #2
    Ich würde einer Korrektur den Vorzug geben. Am einfachsten dürfte sein, du rufst beim Finanzamt an. Negative Handwerkerleistungen wird man

    vermutlich nicht erklären können und Einkünfte sind die Erstattungsleistungen der Versicherung ja nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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