Hallo in Zeile 8 der EÜR für 2019 muß angegeben werden wer Betriebsinhaber ist. Ich bin mit meinem Ehemann zusammenveranlagt. Ich bin selbständig tätig und er Angestellter. Wir hatten bisher meine EÜR und die gemeinsame Einkommenssteuererklärung unter einer gemeinsamen Steuernummer abgegeben. Ich habe unter Zeile 8 immer die 2 angegeben. ( Ehefrau/Person B/ Lebenspartner/. Anfang des Jahres habe ich jedoch eine eigene Steuernummer für die EÜR bekommen. Ich frage mich jetzt ob ich unter Zeile 8 EÜR Betriebsinhaber jetzt nicht die 1 eingeben sollte, oder muss die 2 bleiben? Die Ausfüllhinweise zum Thema sind ein wenig verwirrend.
Liebe Grüße
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