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Betriebsinhaber EÜR

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    Betriebsinhaber EÜR

    Hallo in Zeile 8 der EÜR für 2019 muß angegeben werden wer Betriebsinhaber ist. Ich bin mit meinem Ehemann zusammenveranlagt. Ich bin selbständig tätig und er Angestellter. Wir hatten bisher meine EÜR und die gemeinsame Einkommenssteuererklärung unter einer gemeinsamen Steuernummer abgegeben. Ich habe unter Zeile 8 immer die 2 angegeben. ( Ehefrau/Person B/ Lebenspartner/. Anfang des Jahres habe ich jedoch eine eigene Steuernummer für die EÜR bekommen. Ich frage mich jetzt ob ich unter Zeile 8 EÜR Betriebsinhaber jetzt nicht die 1 eingeben sollte, oder muss die 2 bleiben? Die Ausfüllhinweise zum Thema sind ein wenig verwirrend.

    Liebe Grüße

    #2
    Wenn ihr wie bisher die Zusammenveranlagung wählt, bleibt es unabhängig von der neuen betrieblichen Steuernummer bei der 2, also Ehefrau/...
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für Deine Antwort. Ich habe mir die Eingabehilfe zum Elster Formular noch mal angesehen. Dort steht: Ein anderes Feld als „Stpfl. / Ehemann / Lebenspartner” ist nur anzukreuzen, wenn die Anlage EÜR unter der selben Steuernummer abgegeben wird wie die Einkommensteuererklärung der zusammenveranlagten Ehegatten ...
      Wenn ich das jetzt richtig interpretiere, müsste ich doch die 1 eingeben, oder übersehe ich was.

      Liebe Grüße

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        #4
        ... wenn die Anlage EÜR unter der selben Steuernummer abgegeben wird wie die Einkommensteuererklärung der zusammenveranlagten Ehegatten ...
        Ich habe das jetzt selbst nachgelesen. Mir erscheint es zwar nicht sinnvoll, aber es steht dort so, da hast du eindeutig recht!

        Ich kann nur hoffen, dass die Angabe der Leitsteuernummer ausreicht, dass die EÜR bei der Zusammenveranlagung richtig zugeordnet wird.

        Logisch ist die Eingabehilfe nämlich meiner Meinung nach nicht. Bei einer Zusammenveranlagung bleibst du immer die Ehefrau/...
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5


          Hallo,
          wenn die abweichende Steuernummer (Gewerbe der EF) eingetragen wird -> ist Sie doch in erster Linie die Stpfl.
          Ihre EÜR kann damit über die Leitsteuernummer gut der Ehefrau zugeordnet werden, denn dort gibt es dann die Anlage G Ehefrau
          Finde ich jetzt nicht unbedingt unlogisch.

          Tschüß

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            #6
            Wenn man rein nach der Eingabehilfe geht, müsste ich die 1 eintragen. Ich bin ja auch die Steuerpflichtige mit der eigenen Betriebssteuernummer. Den Zusammenhang muss man aber erst einmal erkennen. Im Grunde ist das aber in meinen Augen egal, da ich ja auch die Anlage S abgebe in der mein Gewinn eingetragen ist. Dort steht dann ja oben mein Namen unter Steuerpflichtiger drin. Über die Leitsteuernummer für die Einkommenssteuer die ja auch noch in die EÜR eingetragen wird, sollte das alles zugeordnet werden können. Selbst wenn ich entgegen der Eingabehilfe die 2 eintragen würde, müsste das so funktionieren. In der Anlage S muss ja auch eine Steuernummer eingetragen werden. Kommt da jetzt eigentlich die neue Betriebssteuernummer rein? Vorher habe ich dort die gemeinsame Steuernummer für die Einkommenssteuer eingetragen, da ich ja noch keine eigene Steuernummer hatte.

            Liebe Grüße

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              #7
              In der Anlage S muss ja auch eine Steuernummer eingetragen werden. Kommt da jetzt eigentlich die neue Betriebssteuernummer rein?
              Bei deinem Programm ist das wohl so vorgesehen. Bei ElsterFormular und auch bei Mein ELSTER wird eine Anlage S für die Ehefrau / Person B ausgewählt.

              Das amtliche Formular enthält jedenfalls kein generelles Feld zum Eintragen einer Betriebssteuernummer, außer bei gesonderter Feststellung.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Nein ich arbeite schon mit Elster Formular. Ich habe mir aber im Internet mal das Formular S für 2019 angeschaut, was man sich ausdrucken kann. Dort kann man eine Steuernummer eintragen und rechts auch Angaben zum Betriebsinhaber machen ( stpfl. Person / Ehemann/ Person A oder Ehefrau/ Person B. In Elster Formular gibt es das nicht, da hast Du Recht.
                Ich bin halt unschlüssig was ich eintragen soll, damit das richtig zugeordnet werden kann.

                Liebe Grüße

                Kommentar


                  #9
                  Hallo Swenja,

                  die Anlage S oder ich hatte G erwähnt ist doch Bestandteil eurer gemeinsamen Einkommensteuererklärung da geht nichts schief, du arbeitest ja nun mal mit Elsterformular, da lass dich von anderen Formularen nicht verwirren.

                  Tschüß

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                    #10
                    OK, ich habe mich jetzt an die Eingabehilfe von Elster gehalten und eine 1 in die EÜR eingetragen. Durch die Leitsteuernummer in der EÜR sollte alles auch der gemeinsamen Einkommenssteuererklärung zuzuordnen sein.

                    Liebe Grüße

                    Kommentar


                      #11
                      Hallo

                      du arbeitest doch nicht mit ElsterFormular, obwohl du das behauptest.
                      In Elsterformuar kannst du keine -1- oder-2- in Zeile 8 eingeben

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

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                        #12
                        Lieber Figul, ich arbeite schon mit Elster Formular. Du hast recht man kann in Zeile 8 KZ 104 bei Elsterformular keine Zahl eingeben. Ich hatte die Jahre davor noch mit den Steuersparbuch von Buhl gearbeitet und da ist das noch mit einer Zahl hinterlegt gewesen für die jeweiligen Alternativen. Deshalb hatte ich das noch so in der Erinnerung. Beim Elsterformular entspricht dann die mögliche erste Alternative für mich die 1 und die mögliche zweite Alternative die 2.

                        Liebe Grüße

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                          #13
                          Auch bei ElsterFormular wird im Endeffekt die Zahlenkennung 1, 2 oder 3 mit an das Finanzamt übermittelt.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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