Abrufberechtigungen anderer Personen - Wie wird zugestimmt?

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  • Robse
    Neuer Benutzer
    • 28.07.2020
    • 2

    #1

    Abrufberechtigungen anderer Personen - Wie wird zugestimmt?

    Guten Abend,

    meine Freundin und ich teilen uns einen Elster-Zugang. Hierüber haben wir in den letzten Jahren - jeder für sich - die Lohnsteuererklärung eingereicht.
    Nun möchten wir für die Vorausgefüllte Steuererklärung die Bescheinigungen abrufen.

    Für mich hat das Problemlos funktioniert - Freischaltcode kam innerhalb 4 Tage und ich konnte die Daten abrufen.
    Für sie scheitern wir an der Zustimmung zur Abrufberechtigungen anderer Personen.


    Unter Bescheinigungen verwalten >> Bescheinigungen und Abrufberechtigungen anderer Personen wird unter Ordnungsmerkmal die korrekte Identifikationsnummer angezeigt. Der Eintrag hat den Status: offen, es wird eine Frist zur Zustimmung angezeigt.

    Nur - wie kann sie denn zustimmen. Eine eMail hat sie nicht erhalten.
    Oder müssen wir hier noch auf eine weitere postalische Zustellung warten?

    Danke für die Hilfe




  • Robse
    Neuer Benutzer
    • 28.07.2020
    • 2

    #2
    Wie man mir in der Hotline gerade mitgeteilt hat, müssen wir hier doch auf einen Freischaltcode - der per Post zugestellt wird - warten.
    Frage somit beantwortet.

    Kommentar

    • holzgoe
      Erfahrener Benutzer
      • 19.01.2009
      • 12107

      #3
      Hallo Robse,

      den Abrufcode für dich hast du doch auch mit der Post bekommen, warum sollte das anders laufen bei der Abrufberechtigung für andere Personen.

      Tschüß

      Kommentar

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