Brauche mal Hilfe:
Eine Witwe, der Ehemann ist in 2019 verstorben, macht nachträglich eine Einkommensteuererklärung für die Jahre 2017 und 2018. Da in diesen Jahren beide Partner Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit hatten, wird die Zusammenveranlagung gewählt.
Aus den Erklärungen ergibt sich eine Steuererstattung.
Das Finanzamt zahlt nun den Betrag nicht aus, sondern sendet Fragebogen zur Klärung der Rechtnachfolge.
Ein Testament bzw. Erbschein liegt nicht vor.
Müssen nun alle Nachfahren als Erben angegeben werden?
Eine Witwe, der Ehemann ist in 2019 verstorben, macht nachträglich eine Einkommensteuererklärung für die Jahre 2017 und 2018. Da in diesen Jahren beide Partner Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit hatten, wird die Zusammenveranlagung gewählt.
Aus den Erklärungen ergibt sich eine Steuererstattung.
Das Finanzamt zahlt nun den Betrag nicht aus, sondern sendet Fragebogen zur Klärung der Rechtnachfolge.
Ein Testament bzw. Erbschein liegt nicht vor.
Müssen nun alle Nachfahren als Erben angegeben werden?
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