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Finanzamt verlangt Nachweis der Erbfolge

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    Finanzamt verlangt Nachweis der Erbfolge

    Brauche mal Hilfe:

    Eine Witwe, der Ehemann ist in 2019 verstorben, macht nachträglich eine Einkommensteuererklärung für die Jahre 2017 und 2018. Da in diesen Jahren beide Partner Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit hatten, wird die Zusammenveranlagung gewählt.
    Aus den Erklärungen ergibt sich eine Steuererstattung.
    Das Finanzamt zahlt nun den Betrag nicht aus, sondern sendet Fragebogen zur Klärung der Rechtnachfolge.

    Ein Testament bzw. Erbschein liegt nicht vor.

    Müssen nun alle Nachfahren als Erben angegeben werden?
    Beginnzeit
    29.07.2020
    Endzeit
    29.07.2020
    Zuletzt geändert von Frau Schmitz; 29.07.2020, 21:35.

    #2
    Was, Frau Schmitz ist jetzt mit diesem Beitrag gemeint?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Habe mich neu registriert, wollte eine Frage stellen, irgendwie hat es mich rausgeworfen.

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        #4
        Zitat von Frau Schmitz Beitrag anzeigen
        Habe mich neu registriert, wollte eine Frage stellen, irgendwie hat es mich rausgeworfen.
        Dann stell doch bitte einfach deine Frage.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Die Frage hat zwar mit der elektronischen Steuererklärung jetzt nichts zu, aber es ist klar, dass das Finanzamt die Erstattungen nur an

          die Erben auszahlen darf, weshalb es wissen will, ob es neben dem Ehegatten weitere Erben gibt, wie z. B. Kinder des Verstorbenen.

          Wenn die Erbfolge nicht durch Testament oder Erbvertrag geregelt wurde, gilt die gesetzliche Erbfolge. Der Erbteil des Ehegatten ist

          dabei vom ehelichen Güterstand abhängig.

          Am einfachsten lassen sich solche Dinge lösen, wenn alle Erben einem Beteiligten schriftlich Vollmacht erteilen, sie gegenüber dem

          Finanzamt zu vertreten.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Der Verstorbene hat noch 2 Kinder aus 1. Ehe, braucht man da eine Vollmacht?

            Da es sich um Zusammenveranlagung handelt und das Einkommen der Witwe enthalten ist, wie würde das Finanzamt ohne Vollmacht verfahren?

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              #7
              Wie Charlie schon sagt, wenn es mehrere Erben gibt dann kann nicht einer davon die Steuererstattung alleine beantragen.

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                #8
                Danke, das hilft weiter

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