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Unterhaltszahlungen an Kinder/Ehegatte in der Steuererklärung angeben

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    Unterhaltszahlungen an Kinder/Ehegatte in der Steuererklärung angeben

    Guten Morgen zusammen,

    ich hätte eine Frage bezüglich Unterhaltszahlungen an die Kinder oder an die Ex-Ehegattin. Ich habe gelesen dass es entweder als Sonderausgabe oder als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angegeben werden darf. Was sind die Voraussetzungen hierfür.
    In der LSt-Bescheinigung steht die Lohnsteuerklasse 3 mit Kinderfreibetrag 2,0. Monatlich werden ca. € 650 an Unterhalt gezahlt.

    Gibt es eine Möglichkeit diesen Betrag steuerlich anzusetzen?

    Über Antworten würde ich mich freuen.

    Vielen Dank!


    MfG
    TS

    #2
    Hallo,

    solange Anspruch an Kindergeld besteht, kannst du Unterhalt an Kinder nicht absetzen.
    Für die Ehefrau gibt es die Anlage Unterhalt.
    Bei diesem Betrag denkeich, dass es nur Unterhalt für die Kinder ist.
    Steuerklasse drei? Bist du wieder verheiratet?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Kurz zur Verständigung: Ich habe 4 Kinder (2 Kinder unter 18 Jahren - 2 über 18 Jahren) in der LSt-Bescheinigung habe ich einen Kinderfreibetrag 2,0. Das Kindergeld bekommt die Mutter nicht Ich. Wieder verheiratet bin ich nicht. Die Steuerklasse wurde nicht verändert.... weiß nicht wieso ich immer noch in der Steuerklass3 bin. Meinen Sie ich müsste nachzahlen da ich immernoch in der Lstkl. 3 bin.

      Fragen über Fragen....

      Vielen Dank für jede Antwort

      Kommentar


        #4
        Hallo,

        Nachzahlen, aber sicher

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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