Guten Morgen zusammen,
ich hätte eine Frage bezüglich Unterhaltszahlungen an die Kinder oder an die Ex-Ehegattin. Ich habe gelesen dass es entweder als Sonderausgabe oder als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angegeben werden darf. Was sind die Voraussetzungen hierfür.
In der LSt-Bescheinigung steht die Lohnsteuerklasse 3 mit Kinderfreibetrag 2,0. Monatlich werden ca. € 650 an Unterhalt gezahlt.
Gibt es eine Möglichkeit diesen Betrag steuerlich anzusetzen?
Über Antworten würde ich mich freuen.
Vielen Dank!
MfG
TS
ich hätte eine Frage bezüglich Unterhaltszahlungen an die Kinder oder an die Ex-Ehegattin. Ich habe gelesen dass es entweder als Sonderausgabe oder als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angegeben werden darf. Was sind die Voraussetzungen hierfür.
In der LSt-Bescheinigung steht die Lohnsteuerklasse 3 mit Kinderfreibetrag 2,0. Monatlich werden ca. € 650 an Unterhalt gezahlt.
Gibt es eine Möglichkeit diesen Betrag steuerlich anzusetzen?
Über Antworten würde ich mich freuen.
Vielen Dank!
MfG
TS
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