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Geltendmachen von "Rückzahlung eines Vorschuss" ALGII bei Übergang in Rente

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    Geltendmachen von "Rückzahlung eines Vorschuss" ALGII bei Übergang in Rente

    Mir wurde aufgrund der versetzten Zahlungen von ALGII (vorträgliche Zahlg.) und Erwerbsminderungsrente (nachträgliche Zahlung) ein Vorschuss gewährt/gezahlt, beim Übergang von ALGII in die Rente (sonst hätte ich 1 Monat kein Einkommen gehabt).

    Diesen Vorschuss zahle ich nun monatlich zurück (Ratenzahlung).
    Ob, und ggf. wo kann ich diesen Betrag in der Steuererklärung angeben.

    Freue mich auf Hinweise - danke!

    #2
    Ob, und ggf. wo kann ich diesen Betrag in der Steuererklärung angeben.
    Meines Erachtens überhaupt nicht!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Charlie, danke.

      Unverständlich, weil es (ggf.) mein steuerpflichtiges Einkommen mindert - in diesem Fall die Rente.
      Der Betrag war ja nie ein echtes Einkommen, von daher müsste er m.E. geltend gemacht werden können.

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        #4
        Unverständlich, weil es (ggf.) mein steuerpflichtiges Einkommen mindert - in diesem Fall die Rente.
        Das stimmt doch nicht! ALGII ist nicht steuerpflichtig und unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt, Die Zahlungen waren steuerlich

        nicht relevant, die Rückzahlungen sind es deshalb ebenfalls nicht. Dass die Erwerbsminderungsrente erst am Ende des Monats ausbezahlt wird,

        ändert ja nichts an der Zuordnung. Mir wird die Rente für Juli 2020 ja auch erst morgen überwiesen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Das stimmt doch nicht! ALGII ist nicht steuerpflichtig und unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt, Die Zahlungen waren steuerlich

          nicht relevant, die Rückzahlungen sind es deshalb ebenfalls nicht.
          Okay, danke Dir - so ist es mir verständlich.

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