Hallo,
ich studiere in Österreich und war dort im Jahr 2019 2 Monate als studentische Mitarbeiterin angestellt. Gleichzeitig habe ich in Deutschland ein Kleingewerbe (Fotografie) gemeldet und für ein paar Monate noch einen 450€ Job. Ich hab habe noch nie eine Steuererklärung gemacht und bin mir sehr unsicher, wo ich welche Gewinne eintragen muss. Den 450 € Job muss ich so weit ich weiß überhaupt nicht angeben und für das Kleingewerbe die EÜR und Anlage G ausfüllen oder? Wo trage ich die Gewinne aus dem Angestelltenverhältnis in Österreich ein? Auch in die EÜR? Vielen Dank im Voraus!
ich studiere in Österreich und war dort im Jahr 2019 2 Monate als studentische Mitarbeiterin angestellt. Gleichzeitig habe ich in Deutschland ein Kleingewerbe (Fotografie) gemeldet und für ein paar Monate noch einen 450€ Job. Ich hab habe noch nie eine Steuererklärung gemacht und bin mir sehr unsicher, wo ich welche Gewinne eintragen muss. Den 450 € Job muss ich so weit ich weiß überhaupt nicht angeben und für das Kleingewerbe die EÜR und Anlage G ausfüllen oder? Wo trage ich die Gewinne aus dem Angestelltenverhältnis in Österreich ein? Auch in die EÜR? Vielen Dank im Voraus!
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