Moin, ich betreibne eine Handelsvertretung, die Ware kommt aus dem Ausland (innergemeinsch. Erwerb), ich bekomme die Rechnung des Produzenten und berechne in Deutschland an meine Kunden mit MWSt. (19 %), gilt hier eigentlich auch die Senkung auf 16 % ? Weiß das jemand oder kann sagen wo man das nachlesen kann.
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Keine Ankündigung bisher.
MWSt. Senkung wegen Corona
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Weiß das jemand oder kann sagen wo man das nachlesen kann.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Fragst du jetzt wegen den Eintragungen in der USt-Voranmeldung? Weil grundsätzlich sind die i.g. Erwerbe ebenfalls vom vorübergehenden Steuersatz von 16% / 5% betroffen (Kennzahlen 95 und 98 des Vordrucks in Zeile 35). Du schilderst aber zwei Vorgänge. Ein- und Verkauf.Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.
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Das sind ja "nur" 26 Seiten, hat jemand einen Tipp?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von HP Beitrag anzeigenberechne in Deutschland an meine Kunden mit MWSt. (19 %)
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