MWSt. Senkung wegen Corona

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • HP
    Neuer Benutzer
    • 06.06.2006
    • 134

    #1

    MWSt. Senkung wegen Corona

    Moin, ich betreibne eine Handelsvertretung, die Ware kommt aus dem Ausland (innergemeinsch. Erwerb), ich bekomme die Rechnung des Produzenten und berechne in Deutschland an meine Kunden mit MWSt. (19 %), gilt hier eigentlich auch die Senkung auf 16 % ? Weiß das jemand oder kann sagen wo man das nachlesen kann.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45977

    #2
    Weiß das jemand oder kann sagen wo man das nachlesen kann.
    Nachlesen kannst du hier: https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=5
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • HP
      Neuer Benutzer
      • 06.06.2006
      • 134

      #3
      Das sind ja "nur" 26 Seiten, hat jemand einen Tipp?

      Kommentar

      • JamesBondoo7
        Erfahrener Benutzer
        • 09.06.2009
        • 326

        #4
        Fragst du jetzt wegen den Eintragungen in der USt-Voranmeldung? Weil grundsätzlich sind die i.g. Erwerbe ebenfalls vom vorübergehenden Steuersatz von 16% / 5% betroffen (Kennzahlen 95 und 98 des Vordrucks in Zeile 35). Du schilderst aber zwei Vorgänge. Ein- und Verkauf.
        Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45977

          #5
          Das sind ja "nur" 26 Seiten, hat jemand einen Tipp?
          Lesen bildet bekanntlich! Das Forum ist kein Ersatz für den Steuerberater.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          • L. E. Fant
            Erfahrener Benutzer
            • 20.09.2013
            • 15389

            #6
            Zitat von HP Beitrag anzeigen
            berechne in Deutschland an meine Kunden mit MWSt. (19 %)
            Der Regelsteuersatz beträgt z. Zt. 16 %.

            Kommentar

            Lädt...