In der Einkommenssteuererklärung kann ich die Kirchensteuer als unbegrenzte Sonderausgabe angeben und abziehen lassen. Weil ich noch nie eine Steuererklärung gemacht habe, ist die einzige Kirchensteuer die ich gezahlt habe die Kirchensteuer, die über die Lohnsteuerbescheinigungen abgezogen wurde. Diese Kirchensteuer wird aber voraussichtlich größtenteils ohnehin erstattet, weil ich mit meinen Gesamteinnahmen im relevanten Veranlagungsjahr maximal knapp über Freibetrag+Werbungskostenpauschbetrag+Sozialversic herungsausgabenhöchstwert liege.
2 Fragen dazu:
1. Kann ich die Kirchensteuer trotzdem als Sonderausgabe angeben und dabei den vollen Wert aus den Lohnsteuerbescheinigungen ansetzen, obwohl sich die Kirchensteuer in der Berechnung im Steuerbescheid dann voraussichtlich erheblich verringern wird?
2. Wäre ich, wenn ich dadurch eine Erstattung erhalte, dazu verpflichtet, für das Veranlagungsjahr 2020 eine Steuererklärung abzugeben, weil ich dort eine anzugebende Kirchensteuer-Erstattung erhalten habe, obwohl es eigentlich keinen Sinn macht in einem reinen Ausbildungsjahr?
2 Fragen dazu:
1. Kann ich die Kirchensteuer trotzdem als Sonderausgabe angeben und dabei den vollen Wert aus den Lohnsteuerbescheinigungen ansetzen, obwohl sich die Kirchensteuer in der Berechnung im Steuerbescheid dann voraussichtlich erheblich verringern wird?
2. Wäre ich, wenn ich dadurch eine Erstattung erhalte, dazu verpflichtet, für das Veranlagungsjahr 2020 eine Steuererklärung abzugeben, weil ich dort eine anzugebende Kirchensteuer-Erstattung erhalten habe, obwohl es eigentlich keinen Sinn macht in einem reinen Ausbildungsjahr?
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