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Kirchensteuer trotz Erstattung mit vollem Wert als Sonderausgabe?

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    Kirchensteuer trotz Erstattung mit vollem Wert als Sonderausgabe?

    In der Einkommenssteuererklärung kann ich die Kirchensteuer als unbegrenzte Sonderausgabe angeben und abziehen lassen. Weil ich noch nie eine Steuererklärung gemacht habe, ist die einzige Kirchensteuer die ich gezahlt habe die Kirchensteuer, die über die Lohnsteuerbescheinigungen abgezogen wurde. Diese Kirchensteuer wird aber voraussichtlich größtenteils ohnehin erstattet, weil ich mit meinen Gesamteinnahmen im relevanten Veranlagungsjahr maximal knapp über Freibetrag+Werbungskostenpauschbetrag+Sozialversic herungsausgabenhöchstwert liege.

    2 Fragen dazu:

    1. Kann ich die Kirchensteuer trotzdem als Sonderausgabe angeben und dabei den vollen Wert aus den Lohnsteuerbescheinigungen ansetzen, obwohl sich die Kirchensteuer in der Berechnung im Steuerbescheid dann voraussichtlich erheblich verringern wird?

    2. Wäre ich, wenn ich dadurch eine Erstattung erhalte, dazu verpflichtet, für das Veranlagungsjahr 2020 eine Steuererklärung abzugeben, weil ich dort eine anzugebende Kirchensteuer-Erstattung erhalten habe, obwohl es eigentlich keinen Sinn macht in einem reinen Ausbildungsjahr?
    Zuletzt geändert von ; 04.08.2020, 15:26.

    #2
    Zu 1: Du musst die 2019 einbehaltene Kirchenlohnsteuer als Sonderausgabe angeben, da diese 2019 bezahlt wurde. Deine Erstattung bekommst du
    ja erst im Jahr 2020. Es gilt das Zu- und Abflussprinzip !

    Zu 2: Falls du auch 2020 wieder Kirchenlohnsteuer bezahlst, dürften sich Erstattungen und Zahlungen ja ausgleichen, ansonsten kann ein sogenannter
    Erstattungsüberhang entstehen, durch den sich der Gesamtbetrag der Einkünfte im Jahr 2020 erhöht. Auf Anhieb habe ich nicht herausgefunden, ob
    das bei Arbeitnehmern zur Erklärungspflicht führt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Erneut Danke für die Antwort: Ich bin 2020 das gesamte Jahr Auszubildender und erreiche Grundfreibetrag+Werbungskostenpauschbetrag gar nicht. Auch mit Erstattungsüberhang würde keine Steuer entstehen. Daher wäre Steuererklärung für 2020 eigentlich sinnlos, solange es nicht aus formalen Gründen Pflicht sein sollte.

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        #4
        Du musst Dich hier nicht rechtfertigen. Es handelt sich hier auch nicht um ein Steuerrechtsforum.

        Trotzdem lehn ich mich mal aus dem Fenster und behaupte, wenn Du keine Steuererklärung für 2020 abgibst, dann interessiert das keine alte Sau.

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          #5
          Kurioserweise gibt es für Alles Mögliche Pflichtveranlagungsregeln. Der Erstattungsüberhang ist aber nicht als Pflichtveranlagungsgrund geregelt, hat wohl in Berlin noch Niemand gemerkt ...
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Der Erstattungsüberhang ist aber nicht als Pflichtveranlagungsgrund geregelt, hat wohl in Berlin noch Niemand gemerkt ...
            Ich habe mich auch etwas gewundert, darum habe ich mich vorsichtig ausgedrückt. Ich war heuer mit zwei Fällen dieser Art befasst, wobei in einem

            Fall nur wegen des Kirchensteuerüberhangs Einkommensteuer angefallen wäre, die dann über Handwerkerrechnungen egalisiert werden konnte.

            In diesem Fall bestand allerdings Erklärungspflicht nach § 56 EStDV. Im zweiten Fall bestand keine generelle Erklärungspflicht, eine Erklärung

            wurde vorsorglich trotzdem eingereicht, bei einer Nullfestsetzung tut das ja nicht weh.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Ich hab festgestellt, dass ich zu meinen ungunsten gerechnet hatte und nun sowieso unter dem Freibetrag und somit bei 0 tatsächlich zu zahlender Steuer mit der automatischen Datenübernahme rauskomm - und somit automatisch alles zurückkrieg.

              Ist die zusätzliche Kirchensteuer-Angabe (habe nur gezahlt, nichts erstattet bekommen) im Mantelbogen eine Pflichtangabe? Weil verändern wird sich dadurch dann ja nun sowieso nichts? Elster trägt es zumindest nicht automatisch ein.

              Wobei es ja egal ist, wenns auch mit der Angabe im Mantelbogen zu keiner Abgabepflicht kommen kann(?), weil die Kirchensteuer ohne Berücksichtigung als Sonderausgabe ohnehin genauso wie die anderen Steuern vollständig zurückgezahlt werden, auch ohne eine Berücksichtigung der Kirchensteuer als Sonderausgabe.
              Zuletzt geändert von ; 09.08.2020, 14:19.

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                #8
                Wenn du die einbehaltene Kirchenlohnsteuer nicht erklärst, setzt das Programm eine Sonderausgabenpauschale von 36 € an.

                Ich weiß nicht, wie hoch die Kirchenlohnsteuer war, mir ist aber nach wie vor nicht klar, warum du sie nicht angeben willst.

                Der Wert wurde elektronisch an das Finanzamt übermittelt, es kann deshalb gut sein, dass das Finanzamt den Wert selbst einsetzt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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