Guten Tag,
meine Frau und ich haben jeweils einen eigenen Riestervertrag.
Meine Frau arbeitete in Deutschland bis Ende 2018 sozialversicherungspflichtig und bekam bis einschließlich Februar 2019 ALG1.
Sie ist dann für ein Jahr vorübergehend, privat ins aussereuropäische Ausland zu ihren schwer erkranketen Eltern geflogen.
Sie kam im Februar.2020 wieder zurück und arbeitet seither wieder sozialversicherungspflichtig in Deutschland.
Ich bin durchgehend in Deutschland sozialversicherungspflichtig.
Die Einzahlungen in ihren Riestervertrag sind wie bei mir das ganze Jahr 2019 automatisch weitergelaufen.
Ich habe dann noch Ende 2019 für mich und meine Frau den maximal möglichen Betrag in unsere Verträge eingezahlt, so dass es jeweils die 2100 Euro waren.
Wir sind zusammen steuerlich veranlagt und das Finanzamt hat die Einzahlungen bei Ihr und bei mir steuermindernd in voller Höhe anerkannt.
Nun habe ich einen neuen Bescheid erhalten und soll die erhaltene Steuerminderung durch die Einzahlungen bei meiner Frau zurückzahlen.
Begründung ist, eine Meldung der ZfA, mehr steht da nicht.
Ich verstehe das nicht, da meine Frau durch die 2 Monate ALG1 2019, doch für das Jahr die Zulagenberechtigung hatte, warum wird das nun nachträglich aberkannt ?
Danke für sachdienliche Informationen
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