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Riester, ZfA gewährt Steuervorteil nachträglich nicht, ich soll zurückzahlen

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    Riester, ZfA gewährt Steuervorteil nachträglich nicht, ich soll zurückzahlen


    Guten Tag,
    meine Frau und ich haben jeweils einen eigenen Riestervertrag.
    Meine Frau arbeitete in Deutschland bis Ende 2018 sozialversicherungspflichtig und bekam bis einschließlich Februar 2019 ALG1.
    Sie ist dann für ein Jahr vorübergehend, privat ins aussereuropäische Ausland zu ihren schwer erkranketen Eltern geflogen.
    Sie kam im Februar.2020 wieder zurück und arbeitet seither wieder sozialversicherungspflichtig in Deutschland.

    Ich bin durchgehend in Deutschland sozialversicherungspflichtig.
    Die Einzahlungen in ihren Riestervertrag sind wie bei mir das ganze Jahr 2019 automatisch weitergelaufen.
    Ich habe dann noch Ende 2019 für mich und meine Frau den maximal möglichen Betrag in unsere Verträge eingezahlt, so dass es jeweils die 2100 Euro waren.
    Wir sind zusammen steuerlich veranlagt und das Finanzamt hat die Einzahlungen bei Ihr und bei mir steuermindernd in voller Höhe anerkannt.

    Nun habe ich einen neuen Bescheid erhalten und soll die erhaltene Steuerminderung durch die Einzahlungen bei meiner Frau zurückzahlen.
    Begründung ist, eine Meldung der ZfA, mehr steht da nicht.
    Ich verstehe das nicht, da meine Frau durch die 2 Monate ALG1 2019, doch für das Jahr die Zulagenberechtigung hatte, warum wird das nun nachträglich aberkannt ?

    Danke für sachdienliche Informationen

    #2
    Das ist eine rein steuerliche Frage und hat mit Elster nicht die Bohne zu tun. Am besten ruft Du Deinen Bearbeiter beim Finanzamt an und fragst konkret nach. Rein spekulativ tippe ich mal darauf, dass Deine Frau in das ganze Jahr in Deutschland nicht gemeldet war. Eine andere Möglichkeit ist, dass nicht jeder ALG I-Bezieher rentenversicherungspflichtig ist bzw. ggf. nur auf Antrag. Drittens fällt mir ein, dass selbst wenn das vom Finanzamt richtig beurteilt wurde, ggf. eine mittelbare Berechtigung bestand, was gerne mal übersehen wird. Aber wie gesagt, frag beim Finanzamt nach.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Hallo Picard, Danke für deine Antwort !

      Der Aufenthalt meiner Frau war im aussereuropäischen Ausland nur vorübergehend, also sie war gemeldet, hatte ihren Wohnsitz nach wie vor in Deutschland.
      Meiner Frau wurden im Bewilligungsbescheid vom Bemessungsentgelt täglich 29,74 Euro abgezogen, das ist für die Sozialabgaben.

      Ich dachte mir, bevor ich Einspruch gegen den neuen Bescheid einlege, frage ich besser erst mal hier nach, bitte nicht böse sein.
      Einen Steuerberater habe ich nicht.

      Grüße

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        #4
        ... ggf. eine mittelbare Berechtigung bestand,
        Wenn du damit eine mittelbare Begünstigung meinst, würde das wenig bringen, wenn für beide die Höchstbeiträge entrichtet wurden,

        weil dann auch nur 2.160,00 € beim Sonderausgabenabzug anerkannt würden und nicht 4.200,00 €.

        Ansonsten teile ich deine Auffassung, im Forum kann hier nicht wirklich geholfen werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Möglicherweise hat das Finanzamt aber auch lediglich die Mitteilung der ZfA, so dass Du letztlich Einspruch einlegen und Dich parallel dazu an das BZSt wenden müsstest.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Danke für die Antworten.
            Kann man beim ZfA vielleicht nachfragen, falls das Finanzamt auch nicht weiß, warum diese Meldung vom ZfA kam ?
            Sollte ich beim Finanzamt gleich Einspruch einlegen oder erst mal schriftlich nachfragen, warum gestrichen wurde, obwohl nach meiner Einschätzung die Vorraussetzungen erfüllt sind ?

            Ich kann leider nicht einfach anrufen, denn ich bin taub.

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              #7
              Einspruch.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                #8
                Ok, dann werde ich mich an den Einspruch machen.
                Vielleicht fragt das Finanzamt von sich aus automatisch beim ZfA nach einer Begründung nach und schickt die mir dann.

                Schon mal vielen Dank für Eure Hilfe !

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