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doppelte Erhebung

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    doppelte Erhebung

    Hallo zusammen,

    ich hatte eine Nachprüfung für 2013, darauf hin erhielt ich von der Abteilung Erhebung Nachforderungen für das Jahr 2013,
    blicke aber im Moment nicht ganz durch, für was die sein sollen.

    Es wird einmal am 02.01.2020 ein Betrag x für das Jahr 2013 gefordert
    und das zweite mal am 16.03.2020 der Betrag y auch für das Jahr 2013.
    Die Beträge unterscheiden sich im Faktor 2,5 und für beide Beträge soll ich unterschiedliche Zinsen und Säumniszuschläge bezahlen.

    Meine Frage nun, wie entstehen für das gleiche Jahr zwei Veranlagungen die mir quasi doppelt in Rechnung stellt?
    Ist es nicht üblich, dass selbst wenn nachgeprüft wird, dass es einen Bescheid gibt und es eine Summe zu bezahlen gibt?

    Besten Dank für eure Antworten

    #2
    Und was hat das jetzt mit der elektronischen Steuererklärung zu tun, um die es in diesem Forum hauptsächlich geht?

    Vielleicht geht es ja um unterschiedliche Steuerarten, woher sollen wir das wissen?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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