Hallo zusammen,
ich hatte eine Nachprüfung für 2013, darauf hin erhielt ich von der Abteilung Erhebung Nachforderungen für das Jahr 2013,
blicke aber im Moment nicht ganz durch, für was die sein sollen.
Es wird einmal am 02.01.2020 ein Betrag x für das Jahr 2013 gefordert
und das zweite mal am 16.03.2020 der Betrag y auch für das Jahr 2013.
Die Beträge unterscheiden sich im Faktor 2,5 und für beide Beträge soll ich unterschiedliche Zinsen und Säumniszuschläge bezahlen.
Meine Frage nun, wie entstehen für das gleiche Jahr zwei Veranlagungen die mir quasi doppelt in Rechnung stellt?
Ist es nicht üblich, dass selbst wenn nachgeprüft wird, dass es einen Bescheid gibt und es eine Summe zu bezahlen gibt?
Besten Dank für eure Antworten
ich hatte eine Nachprüfung für 2013, darauf hin erhielt ich von der Abteilung Erhebung Nachforderungen für das Jahr 2013,
blicke aber im Moment nicht ganz durch, für was die sein sollen.
Es wird einmal am 02.01.2020 ein Betrag x für das Jahr 2013 gefordert
und das zweite mal am 16.03.2020 der Betrag y auch für das Jahr 2013.
Die Beträge unterscheiden sich im Faktor 2,5 und für beide Beträge soll ich unterschiedliche Zinsen und Säumniszuschläge bezahlen.
Meine Frage nun, wie entstehen für das gleiche Jahr zwei Veranlagungen die mir quasi doppelt in Rechnung stellt?
Ist es nicht üblich, dass selbst wenn nachgeprüft wird, dass es einen Bescheid gibt und es eine Summe zu bezahlen gibt?
Besten Dank für eure Antworten
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