Frage von mir gelöscht , hat sich erledigt.
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Auswärtstätigkeit ?
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Deine Frage betrifft Steuerrecht. Da es sich um das gleiche Areal handelt, spricht nichts für eine Auswärtstätigkeit.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Wenn du das BMF genau durchliest, wird dein Fall dort schon beschrieben und zwar auf Seite 4, Randnummer 3:Zitat von GeisterbahnIn dem angegebenen Link kann ich zu meiner Situation nichts finden.
Befinden sich auf einem Betriebs-/Werksgelände mehrere ortsfeste betriebliche Einrichtungen, so handelt es sich dabei nicht um mehrere,
sondern nur um eine Tätigkeitsstätte.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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So sehe ich das und so wird das nach meiner Kenntnis auch vom Finanzamt gesehen. Das hat mit ELSTER alles nichts zu tun!Oder spielt dass bei mir keine Rolle, weil es die gleiche großräumige Arbeitsstelle ist?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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