Frage von mir gelöscht , hat sich erledigt.
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Auswärtstätigkeit ?
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Deine Frage betrifft Steuerrecht. Da es sich um das gleiche Areal handelt, spricht nichts für eine Auswärtstätigkeit.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Hallo,
Deine Frage hat nichts mit Elster zu tun.
https://www.bundesfinanzministerium....stenrecht.html
Gruß FIGULGruß FIGUL
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Zitat von GeisterbahnIn dem angegebenen Link kann ich zu meiner Situation nichts finden.
Befinden sich auf einem Betriebs-/Werksgelände mehrere ortsfeste betriebliche Einrichtungen, so handelt es sich dabei nicht um mehrere,
sondern nur um eine Tätigkeitsstätte.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Oder spielt dass bei mir keine Rolle, weil es die gleiche großräumige Arbeitsstelle ist?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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