Hallo zusammen,
ELSTER und ICH sind noch keine richtigen Freunde geworden, aber vielleicht könnt Ihr dabei helfen.
Kurz zu mir: Totaler Grünschnabel und scheinbar nicht gut genug vorbereitet.
Habe im Mai 2019 neben meinem Hauptberuf ein Gewerbe gem. § 19 UStG angemeldet.
Zu meiner Selbständigkeit gehört neben der Überlassung meiner Arbeitskraft die Geräteprüfung nach DGUV V3 (BGV A3), Dukumentation von elektrischen Anlagen sowie Programmieren von elektrischen Anlagen KNX/DALI.
Also handwerkliche Tätigkeiten überwiegend im Elektrobereich.
Meine erste Frage ist:
Zeile 5 Art des Betriebes: Kleinunternehmer (seht Ihr das auch so oder liege ich da falslch?)
Zeile 6 Rechtsform des Betriebes: Die Auswahl verwirrt mich total. Bin ich eine sonstige natürliche Person oder aber jemand Anderes?? (ja, ich hätte mich besser informieren sollen)
Im Zusammenhang mit der Zeile 6, wo ich derzeit sonstige natürliche Person angegeben habe, bekomme immer wieder den Hinweis: Fehler: Die Entnahmen in Zeile 125 und Einlagen in Zeile 126 sind zwingend einzutragen (§ 4 Absatz 4a Satz 7 EStG).
Könnt Ihr mir da bitte weiter helfen
ELSTER und ICH sind noch keine richtigen Freunde geworden, aber vielleicht könnt Ihr dabei helfen.
Kurz zu mir: Totaler Grünschnabel und scheinbar nicht gut genug vorbereitet.
Habe im Mai 2019 neben meinem Hauptberuf ein Gewerbe gem. § 19 UStG angemeldet.
Zu meiner Selbständigkeit gehört neben der Überlassung meiner Arbeitskraft die Geräteprüfung nach DGUV V3 (BGV A3), Dukumentation von elektrischen Anlagen sowie Programmieren von elektrischen Anlagen KNX/DALI.
Also handwerkliche Tätigkeiten überwiegend im Elektrobereich.
Meine erste Frage ist:
Zeile 5 Art des Betriebes: Kleinunternehmer (seht Ihr das auch so oder liege ich da falslch?)
Zeile 6 Rechtsform des Betriebes: Die Auswahl verwirrt mich total. Bin ich eine sonstige natürliche Person oder aber jemand Anderes?? (ja, ich hätte mich besser informieren sollen)
Im Zusammenhang mit der Zeile 6, wo ich derzeit sonstige natürliche Person angegeben habe, bekomme immer wieder den Hinweis: Fehler: Die Entnahmen in Zeile 125 und Einlagen in Zeile 126 sind zwingend einzutragen (§ 4 Absatz 4a Satz 7 EStG).
Könnt Ihr mir da bitte weiter helfen
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