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Eür 2019 Zeile 5 und 6 Art und Rechtsform des Betriebes (???)

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    Eür 2019 Zeile 5 und 6 Art und Rechtsform des Betriebes (???)

    Hallo zusammen,

    ELSTER und ICH sind noch keine richtigen Freunde geworden, aber vielleicht könnt Ihr dabei helfen.

    Kurz zu mir: Totaler Grünschnabel und scheinbar nicht gut genug vorbereitet.

    Habe im Mai 2019 neben meinem Hauptberuf ein Gewerbe gem. § 19 UStG angemeldet.
    Zu meiner Selbständigkeit gehört neben der Überlassung meiner Arbeitskraft die Geräteprüfung nach DGUV V3 (BGV A3), Dukumentation von elektrischen Anlagen sowie Programmieren von elektrischen Anlagen KNX/DALI.
    Also handwerkliche Tätigkeiten überwiegend im Elektrobereich.

    Meine erste Frage ist:
    Zeile 5 Art des Betriebes: Kleinunternehmer (seht Ihr das auch so oder liege ich da falslch?)
    Zeile 6 Rechtsform des Betriebes: Die Auswahl verwirrt mich total. Bin ich eine sonstige natürliche Person oder aber jemand Anderes?? (ja, ich hätte mich besser informieren sollen)

    Im Zusammenhang mit der Zeile 6, wo ich derzeit sonstige natürliche Person angegeben habe, bekomme immer wieder den Hinweis: Fehler: Die Entnahmen in Zeile 125 und Einlagen in Zeile 126 sind zwingend einzutragen (§ 4 Absatz 4a Satz 7 EStG).

    Könnt Ihr mir da bitte weiter helfen

    #2
    Kleinunternehmer ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht, warum gibst du nicht einfach die Art deiner Tätigkeit an?

    Wenn es sich um ein Gewerbe handelt, kannst du doch auch Einzelgewerbetreibende(r) auswählen.

    Einzelunternehmer müssen ihre Entnahmen und Einlagen zwingend in der EÜR angeben
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hi,
      bei dieser Fehlermeldung handelt es sich lt. FA-Hotline um einen Bug, sprich einen Fehler des Programmierers.
      Ich hatte das gleiche Problem.
      Einfach in beiden Feldern (Entnahmen und Einlagen) "keine" sowie "0,00" eingeben & speichern.
      Somit verschwindet auch die Fehlermeldung bei der Rechtsform...
      Sonnige Grüße
      Sascha

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        #4
        Nicht immer ist der Programmierer schuld, es kann ja auch die fachliche Vorgabe falsch sein.

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          #5
          Warum sollte die fachliche Vorgabe, dass Einzelunternehmer ihre Entnahmen und Einlagen in der EÜR angeben müssen, falsch sein?

          Die Aufzeichnungspflicht besteht nun mal auch bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Dass sich daraus nur dann Konsequenzen

          ergeben können, wenn Schuldzinsen von mehr als 2.050,00 € geltend gemacht werden, verbietet die Abfrage in anderen Fällen nicht, da

          die Einlagen und Entnahmen kumulativ über die Jahre betrachtet werden müssen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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