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Getrennt lebend / Änderung der Steuerklasse

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    Getrennt lebend / Änderung der Steuerklasse

    Schönen guten Abend,

    ich habe folgende Frage....

    Verheiratetes Paar ab dem 01/2018 getrennt lebend - ca. Okt. 2018 Versöhnung - 2018 Steuerklasse 4 (beide) - Abgabe der Steuererklärung 2018 (Zusammenveranlagerung )

    ab 01/2019 Steuerklasse 1 (beide) /ab 06/2019wieder zusammengezogen
    Den Antrag " Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft" noch nicht abgegeben, wird aber dieses Jahr vor Nov. mit der Änderung auf Steuerklasse 4 eingereicht

    Frage 1: Muss die Steuerklärung 2019 mit der Steuerklasse 1 als Einzelveranlagung gemacht werden? Auch wenn das Paar seit 06/2019 wieder zusammen wohnt??

    Frage 2: Wird durch den Antrag "Erkl. zur Wiederaufnahme", die Steuerklasse für das komplette Jahr 2020 auf 4 geändert?


    Vielen Dank für Eure Mühe.

    #2
    Das ganze hat mit Elster überhaupt nichts zu tun!

    Voraussetzung für die Zusammenveranlagung ist, dass die Ehegemeinschaft irgendwann im Lauf des Kalenderjahres bestanden hat.

    Zwischen Steuerklasse 1 und Steuerklasse 4 besteht kein Unterschied. Also, kein Problem, dass die Steuerklasse nicht rückwirkend geändert wird.

    Kommentar


      #3
      Den Antrag " Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft" noch nicht abgegeben,
      Was man sinnvollerweise bereits 2019 hätte machen sollen, um Zweifel und Rückfragen zu vermeiden.

      Frage 1: Ihr müsst halt glaubhaft machen bzw. belegen, dass die eheliche Gemeinschaft bereits 2019 wieder aufgenommen wurde, dann

      steht der Zusammenveranlagung nichts im Wege. Die Lohnsteuerklasse spielt dafür ohnehin keine Rolle

      Frage 2: Das weiß ich jetzt nicht auf Anhieb, da aber zwischen den Steuerklassen 1 und 4 kein Unterschied besteht, spielt das keine Rolle.

      Mit der elektronischen Steuererklärung haben die Fragen nichts zu tun!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Vielen Dank für Eure Antworten, darf ich noch eine Frage stellen...

        Was muss dann beim "Familienstand am 31.12.2019" ausgewählt werden, verheiratet oder getennt lebend?
        Das Paar wohnt seit dem 01.06.2019 wieder zusammen und wollen verheiratet bleiben. Seit 01.01.2019 wechsel von Steuerklasse 4 auf 1.
        Beide Lohnsteuerbescheinigungen sind auf Steuerklasse 1.
        Programm meckert bei verheiratet und Steuerklasse 1



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          #5
          Programm meckert bei verheiratet und Steuerklasse 1
          Welches Programm verwendest du denn?

          Bei einer Zusammenveranlagung muss man natürlich verheiratet angeben, sonst meckert jedes Programm

          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            .... Ihr müsst halt glaubhaft machen bzw. belegen, dass die eheliche Gemeinschaft bereits 2019 wieder aufgenommen wurde, dann
            steht der Zusammenveranlagung nichts im Wege. Die Lohnsteuerklasse spielt dafür ohnehin keine Rolle....
            Hallo spawn1234,
            das geht natürlich am glaubhaftesten mit dem entsprechenden Nachweis der Meldebehörde ->neue Wohnadresse, dann wieder gleiche Adresse wie der Partner

            Tschüß

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              #7
              vielen Dank, ja die Meldebescheinigung werde ich definitiv dazu legen!
              Ich verwende smartsteuer.

              Also kann ich verheiratet nehmen mit Steuerklasse 1?? und so abgeben?

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                #8
                Hallo spawn1234,
                falls wegen der Steuerklasse eine Fehlermeldung erscheint, trägst du eben die IV ein, dass ist ja für die Steuerfestsetzung egal (siehe Beitrag Nr. 2 @L.E.Fant)

                Tschüß

                Kommentar

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