Schönen guten Abend,
ich habe folgende Frage....
Verheiratetes Paar ab dem 01/2018 getrennt lebend - ca. Okt. 2018 Versöhnung - 2018 Steuerklasse 4 (beide) - Abgabe der Steuererklärung 2018 (Zusammenveranlagerung )
ab 01/2019 Steuerklasse 1 (beide) /ab 06/2019wieder zusammengezogen
Den Antrag " Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft" noch nicht abgegeben, wird aber dieses Jahr vor Nov. mit der Änderung auf Steuerklasse 4 eingereicht
Frage 1: Muss die Steuerklärung 2019 mit der Steuerklasse 1 als Einzelveranlagung gemacht werden? Auch wenn das Paar seit 06/2019 wieder zusammen wohnt??
Frage 2: Wird durch den Antrag "Erkl. zur Wiederaufnahme", die Steuerklasse für das komplette Jahr 2020 auf 4 geändert?
Vielen Dank für Eure Mühe.
ich habe folgende Frage....
Verheiratetes Paar ab dem 01/2018 getrennt lebend - ca. Okt. 2018 Versöhnung - 2018 Steuerklasse 4 (beide) - Abgabe der Steuererklärung 2018 (Zusammenveranlagerung )
ab 01/2019 Steuerklasse 1 (beide) /ab 06/2019wieder zusammengezogen
Den Antrag " Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft" noch nicht abgegeben, wird aber dieses Jahr vor Nov. mit der Änderung auf Steuerklasse 4 eingereicht
Frage 1: Muss die Steuerklärung 2019 mit der Steuerklasse 1 als Einzelveranlagung gemacht werden? Auch wenn das Paar seit 06/2019 wieder zusammen wohnt??
Frage 2: Wird durch den Antrag "Erkl. zur Wiederaufnahme", die Steuerklasse für das komplette Jahr 2020 auf 4 geändert?
Vielen Dank für Eure Mühe.
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