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Flug- und Hotelkosten für gebuchten Künstler - Betriebsausgabe EÜR

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    Flug- und Hotelkosten für gebuchten Künstler - Betriebsausgabe EÜR

    Hallo zusammen,

    ich veranstalte regelmäßig im Kollektiv als GbR (Kleinunternehmer*Innen) Veranstaltungen/Konzerte. Gerade sitze ich an unserer ersten EÜR.
    Welche Art der Betriebsausgabe gelten für:
    • Flug/Zug/Buskosten des gebuchten Künstlers
    • Hotelkosten des gebuchten Künstlers
    • Künstlergage
    Vielen Dank bereits im Voraus
    Silvatschko

    #2
    Der Künstler kann seine Kosten in seine eigene EÜR eintragen. In Eure EÜR gehören nur Eure Kosten.

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      #3
      Habe ich das richtig kapiert? Ihr ersetzt dem gebuchten Künstler Reise- und Übernachtungskosten?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Ja genau. Bei uns ist es üblich, dass die Veranstalter die Reisekosten und Übernachtungen übernehmen und buchen. Daher muss ich diesen Aufwand auch in meiner EÜR aufnehmen. Jedoch weiß ich nicht, wie ich diese klassifizieren soll.

        Kommentar


          #5
          Für euch sind es jedenfalls keine Reisekosten, meiner Meinung nach sind das Kosten für Bezogene Fremdleistungen genauso wie die Gagen.

          Die gebuchten Künstler sind ja auch keine Angestellten von euch.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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