Hallo ich habe mehrere Kollegen auf Dienstreise im eigenen PKW mitgenommen. Über die Reisekostenstelle habe ich 0,20 cent pro Kilometer vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bekommen. Auf meine Frage hin , ob ich für die Mitnahme der Kollegen noch etwas bekomme wurde das verneint. Die Regelung , dass man 0,2 cent pro Kilometer pro mitgenommenen Kollegen bekommt ist seit 01.01.2014 gestrichen worden. Das stimmt auch soweit. Da ich jetzt meine Steuererklärung mache stellt sich mir die Frage, ob ich die 0,2 cent zusätzlich noch als Werbungskosten geltend machen kann. Also nochmals 16 cent pro Kilometer ( 36 cent für Mitnahme von drei Kollegen - 20 cent ) die ich schon steuerfrei bekommen habe. Würde das gehen oder ist der Ansatz der Mitnahmepauschale für die Kollegen als Werbungskosten nicht mehr möglich, da es ja die Mitnahmepauschale gesetzlich nicht mehr gibt.
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Du kannst für die von dir gefahrnene Kilometer 0,30 € als Reisekosten erklären. Die erhaltenen Erstattung von 0,20 € je Kilometer musst ebenfalls angegeben, so dass dir letztlich 0,10 € je KM als Werbungskosten verbleiben.Mit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
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Wieso auch: Hast Du dadurch höhere Kosten, die Du beziffern könntest ?Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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Ich habe "beziffern" gesagt. Die 0,30 € sind eine Pauschale, die Du ansetzt, wenn Du die tatsächlichen Kosten nicht ermitteln willst oder kannst. Du kannst gerne hergehen und Deine jährlichen Autokosten insgesamt ausrechnen und die dann auf die Dienstreise-km umrechnen und die dann statt 0,30 € ansetzen. Um bei Deinem Begehr mit den Mitfahrern und Gepäck zu bleiben würde das natürlich zusätzlich bedeuten, dass Du für jeden Fahr-Kilometer des Jahres 2019 das zugehörige tatsächliche Zuladegewicht notieren müsstest, damit Du dann konkret sagen kannst, dass bei Deiner Dienstreise auf die Hinfahrtkilometer 0,335 € entfallen (der Kollege hatte vorher gefrühstückt und eine Wochenration Baumkuchen dabei) und bei der Rückfahrt 0,334 € (Ihr habt vor der Rückreise nicht mehr gegessen und die Baumkuchen waren weg) :-)Schönen Gruß
Picard777
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Ich glaub ich hab's jetzt endlich verstanden
Zitat von Rocher Beitrag anzeigenÜber die Reisekostenstelle habe ich 0,20 cent pro Kilometer vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bekommen
Ne, hab jetzt wieder weitergelesen, aber das Rechenbeispiel versteh ich doch nicht. Insbesondere
Zitat von Rocher Beitrag anzeigen16 cent pro Kilometer ... die ich schon steuerfrei bekommen habe
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Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenIch glaub ich hab's jetzt endlich verstanden
Wahrscheinlich das 100fache, also 0,2 Euro, oder?
Ne, hab jetzt wieder weitergelesen, aber das Rechenbeispiel versteh ich doch nicht. Insbesondere
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Zitat von Picard777 Beitrag anzeigenIch habe "beziffern" gesagt. Die 0,30 € sind eine Pauschale, die Du ansetzt, wenn Du die tatsächlichen Kosten nicht ermitteln willst oder kannst. Du kannst gerne hergehen und Deine jährlichen Autokosten insgesamt ausrechnen und die dann auf die Dienstreise-km umrechnen und die dann statt 0,30 € ansetzen. Um bei Deinem Begehr mit den Mitfahrern und Gepäck zu bleiben würde das natürlich zusätzlich bedeuten, dass Du für jeden Fahr-Kilometer des Jahres 2019 das zugehörige tatsächliche Zuladegewicht notieren müsstest, damit Du dann konkret sagen kannst, dass bei Deiner Dienstreise auf die Hinfahrtkilometer 0,335 € entfallen (der Kollege hatte vorher gefrühstückt und eine Wochenration Baumkuchen dabei) und bei der Rückfahrt 0,334 € (Ihr habt vor der Rückreise nicht mehr gegessen und die Baumkuchen waren weg) :-)
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Wieso ? Dein Dienstherr zahlt Dir doch was dafür extra. Und da wir "leider" keinen Steuersatz von 100 % haben, ist das doch besser, auch wenn das die Werbungskosten kürzt.Schönen Gruß
Picard777
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Oder zahlt er nur, weil die Kollegen mitgenommen wurden?
Über die Reisekostenstelle habe ich 0,20 cent (richtig: 20 Cent) pro Kilometer vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bekommen. Auf meine Frage hin ,
ob ich für die Mitnahme der Kollegen noch etwas bekomme wurde das verneint.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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