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    Mitnahmepauschale

    Hallo ich habe mehrere Kollegen auf Dienstreise im eigenen PKW mitgenommen. Über die Reisekostenstelle habe ich 0,20 cent pro Kilometer vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bekommen. Auf meine Frage hin , ob ich für die Mitnahme der Kollegen noch etwas bekomme wurde das verneint. Die Regelung , dass man 0,2 cent pro Kilometer pro mitgenommenen Kollegen bekommt ist seit 01.01.2014 gestrichen worden. Das stimmt auch soweit. Da ich jetzt meine Steuererklärung mache stellt sich mir die Frage, ob ich die 0,2 cent zusätzlich noch als Werbungskosten geltend machen kann. Also nochmals 16 cent pro Kilometer ( 36 cent für Mitnahme von drei Kollegen - 20 cent ) die ich schon steuerfrei bekommen habe. Würde das gehen oder ist der Ansatz der Mitnahmepauschale für die Kollegen als Werbungskosten nicht mehr möglich, da es ja die Mitnahmepauschale gesetzlich nicht mehr gibt.

    #2
    Du kannst für die von dir gefahrnene Kilometer 0,30 € als Reisekosten erklären. Die erhaltenen Erstattung von 0,20 € je Kilometer musst ebenfalls angegeben, so dass dir letztlich 0,10 € je KM als Werbungskosten verbleiben.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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      #3
      Na toll jetzt kann ich die Mitnahme der Kollegen noch nicht einmal als Werbungskosten ansetzen. Trotzdem Danke für die Antwort.

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        #4
        Wieso auch: Hast Du dadurch höhere Kosten, die Du beziffern könntest ?
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Wenn statt einer, vier Personen im Auto sitzen + Gepäck fange ich mal mit dem Spritverbrauch an nur so.......

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            #6
            Ich habe "beziffern" gesagt. Die 0,30 € sind eine Pauschale, die Du ansetzt, wenn Du die tatsächlichen Kosten nicht ermitteln willst oder kannst. Du kannst gerne hergehen und Deine jährlichen Autokosten insgesamt ausrechnen und die dann auf die Dienstreise-km umrechnen und die dann statt 0,30 € ansetzen. Um bei Deinem Begehr mit den Mitfahrern und Gepäck zu bleiben würde das natürlich zusätzlich bedeuten, dass Du für jeden Fahr-Kilometer des Jahres 2019 das zugehörige tatsächliche Zuladegewicht notieren müsstest, damit Du dann konkret sagen kannst, dass bei Deiner Dienstreise auf die Hinfahrtkilometer 0,335 € entfallen (der Kollege hatte vorher gefrühstückt und eine Wochenration Baumkuchen dabei) und bei der Rückfahrt 0,334 € (Ihr habt vor der Rückreise nicht mehr gegessen und die Baumkuchen waren weg) :-)
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              Ich glaub ich hab's jetzt endlich verstanden

              Zitat von Rocher Beitrag anzeigen
              Über die Reisekostenstelle habe ich 0,20 cent pro Kilometer vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bekommen
              Wahrscheinlich das 100fache, also 0,2 Euro, oder?

              Ne, hab jetzt wieder weitergelesen, aber das Rechenbeispiel versteh ich doch nicht. Insbesondere

              Zitat von Rocher Beitrag anzeigen
              16 cent pro Kilometer ... die ich schon steuerfrei bekommen habe

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                #8
                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                Ich glaub ich hab's jetzt endlich verstanden



                Wahrscheinlich das 100fache, also 0,2 Euro, oder?

                Ne, hab jetzt wieder weitergelesen, aber das Rechenbeispiel versteh ich doch nicht. Insbesondere



                Natürlich meinte ich 0,20 Euro . Hab mich wahrscheinlich etwas umständlich ausgedrückt. Davon abgesehen haben es andere hier anscheinend schon verstanden.

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                  #9
                  Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                  Ich habe "beziffern" gesagt. Die 0,30 € sind eine Pauschale, die Du ansetzt, wenn Du die tatsächlichen Kosten nicht ermitteln willst oder kannst. Du kannst gerne hergehen und Deine jährlichen Autokosten insgesamt ausrechnen und die dann auf die Dienstreise-km umrechnen und die dann statt 0,30 € ansetzen. Um bei Deinem Begehr mit den Mitfahrern und Gepäck zu bleiben würde das natürlich zusätzlich bedeuten, dass Du für jeden Fahr-Kilometer des Jahres 2019 das zugehörige tatsächliche Zuladegewicht notieren müsstest, damit Du dann konkret sagen kannst, dass bei Deiner Dienstreise auf die Hinfahrtkilometer 0,335 € entfallen (der Kollege hatte vorher gefrühstückt und eine Wochenration Baumkuchen dabei) und bei der Rückfahrt 0,334 € (Ihr habt vor der Rückreise nicht mehr gegessen und die Baumkuchen waren weg) :-)
                  Vielen Dank für Deine Antwort. Natürlich kann ich das nicht beziffern. Ist auch zu kompliziert. Ich hätte es nur fair gefunden wenn man die Mitnahme honoriert hätte. Aber ok nächstes Mal nehme ich keinen mehr mit.

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                    #10
                    Wieso ? Dein Dienstherr zahlt Dir doch was dafür extra. Und da wir "leider" keinen Steuersatz von 100 % haben, ist das doch besser, auch wenn das die Werbungskosten kürzt.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #11
                      Der Dienstherr zahlt sehr warscheinlich unabhängig von der Mitnahme weiterer Kollegen im eigenen PKW die 20 Cent für die Dienstfahrt pro Kilometer.
                      Oder zahlt er nur, weil die Kollegen mitgenommen wurden?

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                        #12
                        Oder zahlt er nur, weil die Kollegen mitgenommen wurden?
                        Der Sachverhalt wurde im ersten Beitrag mitgeteilt:

                        Über die Reisekostenstelle habe ich 0,20 cent (richtig: 20 Cent) pro Kilometer vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bekommen. Auf meine Frage hin ,
                        ob ich für die Mitnahme der Kollegen noch etwas bekomme wurde das verneint.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Ich kann dich verstehen, dass es dich ärgert. Der Arbeitgeber ist aber nich dazu verpflichtet. Und da du schon 20ct pro km erhalten hast, würde ich mir nicht mehr viel von der Steuer versprechen

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