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Mietkosten nach Umzug für Vollzeit-Meisterkurs als Fortbildungskosten in Anlage N

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    Mietkosten nach Umzug für Vollzeit-Meisterkurs als Fortbildungskosten in Anlage N

    Macht es bei der Nennung von Mietkosten während eines Vollzeit-Meisterkurses als Werbungskosten in Anlage N einen Unterschied, ob die Miet-Wohnung am Standort des Meisterkurses übergangsweise auch der Erstwohnsitz nach einem Umzug war?

    #2
    Wenn die Wohnung am Kursort der Erstwohnsitz war, dann kannst du die Mietkosten nicht als Werbungskosten abziehen.
    Mietkosten gehen nur, wenn du aus beruflichen Gründen einen Zweitwohnsitz am Arbeitsort/Schulungsort hast.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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