Wenn die Wohnung am Kursort der Erstwohnsitz war, dann kannst du die Mietkosten nicht als Werbungskosten abziehen.
Mietkosten gehen nur, wenn du aus beruflichen Gründen einen Zweitwohnsitz am Arbeitsort/Schulungsort hast.
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Mietkosten nach Umzug für Vollzeit-Meisterkurs als Fortbildungskosten in Anlage N
Einklappen
X
-
Ein Gast erstellte das Thema Mietkosten nach Umzug für Vollzeit-Meisterkurs als Fortbildungskosten in Anlage N.Mietkosten nach Umzug für Vollzeit-Meisterkurs als Fortbildungskosten in Anlage N
Macht es bei der Nennung von Mietkosten während eines Vollzeit-Meisterkurses als Werbungskosten in Anlage N einen Unterschied, ob die Miet-Wohnung am Standort des Meisterkurses übergangsweise auch der Erstwohnsitz nach einem Umzug war?Stichworte: -
Einen Kommentar schreiben: