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Mietkosten nach Umzug für Vollzeit-Meisterkurs als Fortbildungskosten in Anlage N

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    Wenn die Wohnung am Kursort der Erstwohnsitz war, dann kannst du die Mietkosten nicht als Werbungskosten abziehen.
    Mietkosten gehen nur, wenn du aus beruflichen Gründen einen Zweitwohnsitz am Arbeitsort/Schulungsort hast.

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  • Mietkosten nach Umzug für Vollzeit-Meisterkurs als Fortbildungskosten in Anlage N

    Macht es bei der Nennung von Mietkosten während eines Vollzeit-Meisterkurses als Werbungskosten in Anlage N einen Unterschied, ob die Miet-Wohnung am Standort des Meisterkurses übergangsweise auch der Erstwohnsitz nach einem Umzug war?
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