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Wohnmobil und Haushaltsnahe Dienstleistung

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    Wohnmobil und Haushaltsnahe Dienstleistung

    Hallo,

    ist es möglich, Arbeiten am Wohnmobil als Haushaltsnahe Dienstleistung abzusetzen?

    Ich weiß, dass am PKW z.B. alles bereits über die Entfernungspauschale unter Werbungskosten abgegolten ist. Bei einem reinen Freizeit-Mobil, das zudem als Urlaubsunterkunft genutzt wird, sind da nicht alle Werkstatt-Arbeitskosten wie z.B. Reparaturen als Haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar? Ich sehe keinen Grund, der dagegen spricht.

    Ein weiterer Fall, den man zusätzlich betrachten könnte: Wenn man hin und wieder sogar von dem Wohnmobil aus mobil mit dem Rechner arbeitet. Das wird aber ungleich komplizierter, als es bei einem häuslichen Arbeitszimmer schon ist und würde zudem ein Fahrtenbuch verlangen. Diesen Fall möchte ich in der ersten Frage daher ausklammern.

    #2
    Hallo,

    wie du schreibst: Freizeit-Mobil = Freizeit-Vergnügen
    außerdem. Bezug zu Elster???

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Gibt es hier keine Rubrik für steuerliche Fragen? Ich habe auch auf die Schnelle kein allgemeines Steuerforum gefunden.
      Meine Steuern mache ich mit ElsterFormular und zukünftig mit der Webanwendung.

      Reparaturen an meiner Hifi-Anlage habe ich auch als Haushaltsnahe Dienstleistung absetzen können. Die Errichtung eines Gartenschuppens ist ebenfalls eine Freizeit-Sache. Man möchte damit die Vergabe von Aufträgen attraktiv machen durch eine Steuerrückvergütung. Warum nicht auch für den fahrbaren Wohnraum?

      Kommentar


        #4
        Gibt es hier keine Rubrik für steuerliche Fragen?
        Nein, Steuerberatung ist hier im Forum auch nicht erlaubt. Das heißt nicht, dass Fragen zum Steuerrecht generell nicht beantwortet würden,

        die Antworten beschränken sich aber in der Regel auf das, was ohnehin in den amtlichen Anleitungen und Richtlinien steht.

        https://forum.elster.de/anwenderforu...-forum-stellen
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von mtrc Beitrag anzeigen
          Man möchte damit die Vergabe von Aufträgen attraktiv machen durch eine Steuerrückvergütung. Warum nicht auch für den fahrbaren Wohnraum?
          Weil es haushaltsnahe Dienstleistung heißt und nicht fahrzeugnahe Dienstleistung. Und es geht nicht um die Attraktivitätsteigerung von Auftragsvergaben, sondern um die Verringerung von Schwarzarbeit / ohne Rechnung-Auftragsvergaben, weil der Gesetzgeber in seiner Weisheit davon ausging, dass plötzlich genau wegen dieser Regelung nun massenweise die Leute auf eine Rechnung bestehen wegen des deutschen Volkssports namens Steuerabsetzung. Da das aber laut Rechnungshöfen natürlich nicht funktioniert, der Gesetzgeber aber die Handwerkerlobby nicht vergrätzen will und die Streichung dieser Vorschrift faktisch alle Einkommensteuerzahler trifft, die man sich nicht traut zu vergrätzen, gibt es diese IMHO unsinnige Regelung immer noch und wird garantiert aber nicht noch ausgeweitet.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar


            #6
            Wo werden denn die Reparaturen/Wartung durchgeführt?
            Bei dir im Hof oder in der Werkstatt? In der letzteren und wahrscheinlicheren Alternative bist du automatisch raus, da keine Leistung mehr im Privathaushalt vorliegt.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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              #7
              Die Reparatur meiner Hifi-Anlage wurde auch in einer Werkstatt außer Haus durchgeführt.

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                #8
                Zitat von mtrc Beitrag anzeigen
                Die Reparatur meiner Hifi-Anlage wurde auch in einer Werkstatt außer Haus durchgeführt.
                Das Gerät wird in deinem Haushalt verwendet, nur darauf kommt es an!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Ok, da es nun mehrere unterschiedliche Aussagen gab, habt ihr evtl. Referenzen oder Belege auf den Gesetzestext?

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                    #10
                    Der Gesetzestext allein gibt nicht die Welt her. Mit deiner HiFi-Anlage hast du ohnehin Glück gehabt, denn bei Reparaturen in Werkstätten gehen die Meinungen

                    schon auseinander. Man sieht das den Rechnungen aber nicht unbedingt an. Ein Thema der elektronischen Steuererklärung ist das alles nicht.

                    https://www.smartsteuer.de/online/le...#D063110400006
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Hier noch das letzte BMF-Schreiben: https://ksth.bundesfinanzministerium...livery2-master
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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