Hallo,
bei den Steuerklassen 3 und 5 gibt die Pflichtveranlagung, wenn beide Arbeitslohn beziehen.
Wie verhält es sich mit einem geringen Rentenbezug ?
Ehepartner arbeitet 2000€ brutto monatlich- Steuerklasse 3
Ehepartner erwerbsgemindert, Rente ca. 600€ brutto monatlich Steuerklasse 5
Ist man zur Abgabe verpflichtet, weil wir gelesen haben, zur Abgabe verpflichtet sind Ehepartner wenn 3/5 gewählt wurde und beide Arbeitslohn beziehen.
Auf jeden Fall wohl, wenn der in Klasse 5 Arbeitslohn bezieht.
Hier bezieht nur einer Arbeitslohn , wird das mit einer Rentenzahlung gleichgesetzt?
bei den Steuerklassen 3 und 5 gibt die Pflichtveranlagung, wenn beide Arbeitslohn beziehen.
Wie verhält es sich mit einem geringen Rentenbezug ?
Ehepartner arbeitet 2000€ brutto monatlich- Steuerklasse 3
Ehepartner erwerbsgemindert, Rente ca. 600€ brutto monatlich Steuerklasse 5
Ist man zur Abgabe verpflichtet, weil wir gelesen haben, zur Abgabe verpflichtet sind Ehepartner wenn 3/5 gewählt wurde und beide Arbeitslohn beziehen.
Auf jeden Fall wohl, wenn der in Klasse 5 Arbeitslohn bezieht.
Hier bezieht nur einer Arbeitslohn , wird das mit einer Rentenzahlung gleichgesetzt?
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