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Pflichtveranlagung III + V

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    Pflichtveranlagung III + V

    Hallo,

    bei den Steuerklassen 3 und 5 gibt die Pflichtveranlagung, wenn beide Arbeitslohn beziehen.

    Wie verhält es sich mit einem geringen Rentenbezug ?

    Ehepartner arbeitet 2000€ brutto monatlich- Steuerklasse 3
    Ehepartner erwerbsgemindert, Rente ca. 600€ brutto monatlich Steuerklasse 5

    Ist man zur Abgabe verpflichtet, weil wir gelesen haben, zur Abgabe verpflichtet sind Ehepartner wenn 3/5 gewählt wurde und beide Arbeitslohn beziehen.

    Auf jeden Fall wohl, wenn der in Klasse 5 Arbeitslohn bezieht.

    Hier bezieht nur einer Arbeitslohn , wird das mit einer Rentenzahlung gleichgesetzt?
    Zuletzt geändert von fragenderausberlin; 02.10.2020, 21:58.

    #2
    Ohne jetzt nachzusehen, würde ich die Erklärungspflicht bejahen. Erwerbsminderungsrenten bleiben zwar noch teilweise steuerfrei, aber eben nur teilweise.

    Von der Rente wird ja keine "Rentensteuer" einbehalten, also muss bei einer Zusammenveranlagung auch erklärt werden. Bei Steuerklasse 3 für einen

    Ehegatten ist die Zusammenveranlagung bekanntlich unterstellt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG: Die Rente ist nun schon mal gerade keine Steuerklasse V, denn die gibt es nur bei Arbeitslohn. Aber andere Einkünfte von über 410 € reichen zur Abgabepflicht. Und wenn die Rente (600 € monatlich, also 7.200 € im Jahr) in 2019 begonnen hat, sind davon 78 % (= 5.616 €) steuerpflichtig, was die 410 € unwesentlich übersteigt.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Danke !!!

        Die Rente hat bereits 2009 begonnen. 7130€ im Jahr, hatte oben aufgerundet.

        Wir haben eine Aufforderung zur Abgabe bekommen,
        erstmalig, wegen Rentenbezugsmitteilung.

        Bei 58 % wären es ca. 345€ die versteuert werden müssen.

        Verpflichtet? Ist ja dann unter 410€
        Zuletzt geändert von fragenderausberlin; 02.10.2020, 22:52.

        Kommentar


          #5
          Ich verstehe Deine Rechnung wahrscheinlich einfach nicht. 58 % von 7130 sind unter 410?

          Kommentar


            #6
            Zitat von fragenderausberlin Beitrag anzeigen
            Verpflichtet? Ist ja dann unter 410€
            410 im Jahr!

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              #7
              Dankeschön für die Aufklärung. Dann kommt im nächsten Jahr sicher eine Aufforderung für mehrere Jahre.

              Viel zum absetzen haben wir nicht. Wir haben jetzt den Zugang zu Elster Online beantragt, ist das zu empfehlen, oder doch besser Steuerberater?

              Wie gesagt, abzusetzen ist nicht viel, Schulgeld und Kfz Haftpflicht plus Pauschalen

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                #8
                Zitat von fragenderausberlin Beitrag anzeigen
                Dankeschön für die Aufklärung. Dann kommt im nächsten Jahr sicher eine Aufforderung für mehrere Jahre.

                Viel zum absetzen haben wir nicht. Wir haben jetzt den Zugang zu Elster Online beantragt, ist das zu empfehlen, oder doch besser Steuerberater?

                Wie gesagt, abzusetzen ist nicht viel, Schulgeld und Kfz Haftpflicht plus Pauschalen
                Hallo,

                Was willst du mit einem Steuerberater, wenn es nur mehr oder weniger eine Standarderklärung ist.
                du kannst doch auch KV, PV, u.s.w. absetzen.
                Schau dir mal das Ganze genau an. (wenn dein Zugang da ist)

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  Ganz lieben Dank, ich hoffe das mit dem Zugang geht relativ flott

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                    #10
                    Dann kommt im nächsten Jahr sicher eine Aufforderung für mehrere Jahre.
                    Darauf zu warten, könnte ein recht teures Vergnügen werden ! Für welches Jahr erfolgte denn jetzt die Aufforderung?
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      2015 haben wir jetzt bekommen.

                      Ich gehe davon aus, das dann ein Jahr später 2014, 2016 - 2019 gefordert wird.

                      Ich habe mit einem Steuerberater gesprochen, der meinte diese machen und dann erstmal abwarten.

                      Wir wussten tatsächlich nicht, das wir zur Abgabe verpflichtet sind. Das ist jetzt schlecht, aber leider nicht zu ändern


                      Zuletzt geändert von fragenderausberlin; 03.10.2020, 11:45.

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                        #12
                        Ich habe mit einem Steuerberater gesprochen, der meinte diese machen und dann erstmal abwarten.
                        Kein guter Ratschlag! Für die Jahre 2015 bis 2018 sind normalerweise mindestens Nachzahlungszinsen zu entrichten, Verspätungszuschläge

                        können zusätzlich festgesetzt werden ! Die Höhe dieser Zinsen ist zwar inzwischen umstritten, aber nominell sind das 0,5% monatlich, also 6% jährlich!

                        Dass es zu keinen Nachzahlungen kommt, ist bei den genannten Rentenbeträgen sehr unwahrscheinlich, auch wenn der steuerfreie Rentenanteil bei einem

                        Rentenbeginn 2009 höher ausfällt. Da kann über die Jahre einiges an Steuern und Nachzahlungszinsen zusammenkommen. Abwarten macht es nicht billiger!
                        Zuletzt geändert von Charlie24; 03.10.2020, 12:27. Grund: Grammatikfehler
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Wir haben es durchgerechnet, es kommt zu einer Nachzahlung.

                          Die Aufforderung erging auf Grund einer Rentenbezugsmitteilung ans Finanzamt.

                          Säumniszuschläge sind hoch, wenn ich jetzt aber alle abgebe, dann können die mir Vorsatz unterstellen. Es sieht ja dann so aus, als wenn die mit Absicht nicht abgegeben wurde. Das ist so definitiv nicht, aber wie soll ich das im Zweifel nachweisen.

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                            #14
                            Es sieht ja dann so aus, als wenn die mit Absicht nicht abgegeben wurde. Das ist so definitiv nicht, aber wie soll ich das im Zweifel nachweisen.
                            Es kommt ja nicht so selten vor, dass die Steuererklärungspflicht bei Rentenbezug falsch eingeschätzt wird. da würde ich mir jetzt nicht den Kopf

                            zerbrechen. Abwarten für die Jahre ab 2016 löst das Problem meiner Meinung nach jedenfalls nicht.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Hallo Charlie24, es geht um die Neuregelung von Verspätungszuschlag. Es sollen 25 € pro Monat angesetzt werden. Rentner sollen eventl. geschont werden. Der Haufe Verlag schreibt von einem Rentnererlass. Im AO § steht: wenn der Rentner davon ausging, dass er keine Erklärung abgeben muss. .Warum ging er davon aus, weil er sich nicht drum gekümmert hat, oder weil er vor Jahren eine NV Bescheinigung beantragt hat. Ist ja alles wieder so wachsweich geschrieben. .Was nun ? Sind Rentnern befreit oder nicht. ?

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