Es wurde angegeben, dass die Ehegatten / Lebenspartner im gesamten Veranlagungszeitraum 2019 dauernd getrennt gelebt haben. Daher kann weder die Zusammenveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern, noch die Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern gewählt werden (§ 26 Absatz 1 EStG).
Wie kann ich den Fehler beheben, ich lebe seit 2017 getrennt von mein Mann, er macht mir aber immer wieder Zusammerveranlagung auf .
lg Mimi
Wie kann ich den Fehler beheben, ich lebe seit 2017 getrennt von mein Mann, er macht mir aber immer wieder Zusammerveranlagung auf .
lg Mimi
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