Hallo,
ich mache eine Ausbildung und bekomme BAB.
Das Bab habe ich im Oktober 2018 beantragt, aber erst im April rückwirkend überwiesen bekommen. Kann ich für 2018 das Bab eintragen, obwohl ich es erst später bekam? Mir wäre es lieber, weil es sonst für 2019 ein höherer Betrag ist.
Das ich es in die Lohnersatzleistungen eintragen muss habe ich im Internet erlesen. Stimmt das? muss ich die Bezüge aufschlüsseln? Also den Anteil Fahrtkosten in der Anlage N, Zeile 39 bei Fahrkostenzuschüsse?
Steffi
ich mache eine Ausbildung und bekomme BAB.
Das Bab habe ich im Oktober 2018 beantragt, aber erst im April rückwirkend überwiesen bekommen. Kann ich für 2018 das Bab eintragen, obwohl ich es erst später bekam? Mir wäre es lieber, weil es sonst für 2019 ein höherer Betrag ist.
Das ich es in die Lohnersatzleistungen eintragen muss habe ich im Internet erlesen. Stimmt das? muss ich die Bezüge aufschlüsseln? Also den Anteil Fahrtkosten in der Anlage N, Zeile 39 bei Fahrkostenzuschüsse?
Steffi
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