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Wo ist das BAB in die Einkommenssteuererklärung einzutragen und wann.

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    Wo ist das BAB in die Einkommenssteuererklärung einzutragen und wann.

    Hallo,

    ich mache eine Ausbildung und bekomme BAB.
    Das Bab habe ich im Oktober 2018 beantragt, aber erst im April rückwirkend überwiesen bekommen. Kann ich für 2018 das Bab eintragen, obwohl ich es erst später bekam? Mir wäre es lieber, weil es sonst für 2019 ein höherer Betrag ist.

    Das ich es in die Lohnersatzleistungen eintragen muss habe ich im Internet erlesen. Stimmt das? muss ich die Bezüge aufschlüsseln? Also den Anteil Fahrtkosten in der Anlage N, Zeile 39 bei Fahrkostenzuschüsse?

    Steffi

    #2
    AW: Wo ist das BAB in die Einkommenssteuererklärung einzutragen und wann.

    Zitat von steffi1908 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich mache eine Ausbildung und bekomme BAB.
    Das Bab habe ich im Oktober 2018 beantragt, aber erst im April rückwirkend überwiesen bekommen. Kann ich für 2018 das Bab eintragen, obwohl ich es erst später bekam? Mir wäre es lieber, weil es sonst für 2019 ein höherer Betrag ist.

    Das ich es in die Lohnersatzleistungen eintragen muss habe ich im Internet erlesen. Stimmt das? muss ich die Bezüge aufschlüsseln? Also den Anteil Fahrtkosten in der Anlage N, Zeile 39 bei Fahrkostenzuschüsse?

    Steffi
    Hallo,

    wo hast du das gelesen?
    Bab wird wie Bafög behandelt

    Die Berufsausbildungsbeihilfe bleibt daher in vollem Umfang steuerfrei; sie unterliegt NICHT dem Progressionsvorbehalt.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Wo ist das BAB in die Einkommenssteuererklärung einzutragen und wann.

      Hat eigentlich nichts mit der elektronischen Steuererklärung zu tun, dennoch hier ein allgemeiner Link:

      https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/...d-steuern.html

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        #4
        AW: Wo ist das BAB in die Einkommenssteuererklärung einzutragen und wann.

        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
        Hallo,

        wo hast du das gelesen?
        Bab wird wie Bafög behandelt

        Die Berufsausbildungsbeihilfe bleibt daher in vollem Umfang steuerfrei; sie unterliegt NICHT dem Progressionsvorbehalt.

        Gruß FIGUL
        Ich habe das in einem Forum gefunden.


        "In der Steuererklärung müssen Sie Berufsausbildungsbeihilfe angeben


        Als Auszubildender haben Sie verschiedene Rechte, aber auch Pflichten.


        So haben Sie das Recht, neben der Berufsausbildungsbeihilfe auch noch Kindergeld zu erhalten, solange Sie das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und außerhalb der elterlichen Wohnung untergebracht sind. Sind Sie vor 1983 geboren, dann kann das Kindergeld sogar noch bis zum 27. Lebensjahr zwar nicht in voller Höhe, aber dennoch gestaffelt gezahlt werden.1

        Dieses für Sie als Auszubildender zusätzliche Geld müssen Sie aber ebenfalls in der Steuererklärung angeben, falls Sie selbst überhaupt eine Steuererklärung abgeben müssen. In der Regel müssen Ihre Eltern die Steuererklärung abgeben und Ihre Einkünfte dort eintragen. Wie dies geschieht, erfahren Sie in dem folgenden Abschnitt.


        Es gibt auch Freibeträge


        Sie als Eltern dürfen unbegrenztes Einkommen haben und trotzdem bekommt Ihr Kind Berufsausbildungsbeihilfe, welche Sie in der Steuererklärung als Lohnersatzleistung in der Anlage N eintragen. 1
        Bei Ihrem Kind gelten besondere Einkommensgrenzen. So darf Ihr Sprössling an Berufsausbildungsbeihilfe pro Jahr nicht mehr als 7.680,- Euro an Einkommen plus dem Freibetrag von 920,- Euro, insgesamt also 8.600,- Euro verdienen, ohne besonders steuermäßig berücksichtigt zu werden.2

        Die Anlage N ist für diese Gelder das richtige Dokument, um diese Beträge einzutragen. Wenn Ihr Kind weniger als diese 920,- Euro an Freibetrag zusammenbekommt, dürfen Sie laut Steuergesetz dennoch ohne
        Nachweis die Höchstgrenze eintragen.
        Allerdings darf Ihr Kind neben der Ausbildung keine weitere Tätigkeiten ausüben, denn dann kommt es unweigerlich über die gesamte Grenze von 8.600,- Euro und muss Steuern abführen."

        Deswegen bin ich verwirrt.

        Auch ob ich die ersten 3 Monate angeben kann/muss, obwohl das Geld erst später kam. Falls das BAB in die Estg kommt.

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          #5
          AW: Wo ist das BAB in die Einkommenssteuererklärung einzutragen und wann.

          Die Berufsausbildungsbeihilfe bleibt daher in vollem Umfang steuerfrei; sie unterliegt NICHT dem Progressionsvorbehalt.
          Steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse werden sicher angegeben werden müssen, in Zeile 39 der Anlage N ist Platz dafür.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Wo ist das BAB in die Einkommenssteuererklärung einzutragen und wann.

            Wenn ich das richtig verstehe trage ich Teile des BAB nur ein, wenn ich auch meine Kosten eintrage (Fahrkosten, Werbekosten) bzgl des Verlustvortrages. Wenn die Kosten die Zuschüsse vom BAB aber nicht übersteigen macht es keinen Sinn, die Sachen anzugeben. Richtig?

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              #7
              AW: Wo ist das BAB in die Einkommenssteuererklärung einzutragen und wann.

              Die Fahrtkostenzuschüsse sind in jedem Fall in Zeile 39 der Anlage N zu erklären, sie mindern die Entfernungspauschale, die ebenfalls zu erklären ist.

              Meiner Meinung nach sind die gezahlten Fahrtkostenzuschüsse für den Zeitraum anzugeben, für den sie gewährt wurden, also nicht erst bei Zufluss.

              Steuerliche Auswirkungen hat das nur dann, wenn die gesamten Werbungskosten nach Abzug von direkten Zuschüssen für solche Aufwendungen über 1.000,00 € betragen würden.

              Die Berufsausbildungsbeihilfe selbst unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt, gleich, was du dazu irgendwo gelesen hast!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Wo ist das BAB in die Einkommenssteuererklärung einzutragen und wann.

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Die Fahrtkostenzuschüsse sind in jedem Fall in Zeile 39 der Anlage N zu erklären, sie mindern die Entfernungspauschale, die ebenfalls zu erklären ist.

                Meiner Meinung nach sind die gezahlten Fahrtkostenzuschüsse für den Zeitraum anzugeben, für den sie gewährt wurden, also nicht erst bei Zufluss.

                Steuerliche Auswirkungen hat das nur dann, wenn die gesamten Werbungskosten nach Abzug von direkten Zuschüssen für solche Aufwendungen über 1.000,00 € betragen würden.

                Die Berufsausbildungsbeihilfe selbst unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt, gleich, was du dazu irgendwo gelesen hast!
                ok. dann trage ich die gefahrenen Km ein und in erstattete Fahrkosten das, was ich vom BAB an Fahrkosten bekommen habe, also die 3 Monate von 2018.
                danke.

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                  #9
                  AW: Wo ist das BAB in die Einkommenssteuererklärung einzutragen und wann.

                  Zitat von steffi1908 Beitrag anzeigen
                  Ich habe das in einem Forum gefunden.
                  Ein Text, der den Fall beschreibt, dass ein vor 1983 geborener ggfs. noch bis 27 Kindergeld bekommt. Klingt hochaktuell. Und dass die Einkünfte des Kindes in der Anlage Kind einzutragen sind. Ich weiß gar nicht, ob die Jahre, wo das noch relevant war, überhaupt noch elektronisch gehen.

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