USt - Berechnung

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  • berlinwolf
    Neuer Benutzer
    • 19.02.2017
    • 16

    #1

    USt - Berechnung

    Ich habe eine FEWO zeitweilig vermietet (2019).. Auf den Rechnungen habe ich keine Ust ausgewiesen. Gleichwohl muss ich Ust (7%) abführen (wg. Umsatz in anderen Einkünften)
    Welche dieser Berechnungen ist korrekt?
    1. 1.000 € Einnahmen, 7% ans FA = 70 €.
    2. 1.000 € Einnahmen = 107 % , 7% = 65,42 € ans FA. Danke für Antwort, W.R.
  • Picard777
    Erfahrener Benutzer
    • 02.05.2006
    • 7877

    #2
    Nr. 2 ist zutreffend.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar

    • berlinwolf
      Neuer Benutzer
      • 19.02.2017
      • 16

      #3
      Danke - das ist dann günstiger....

      Kommentar

      • mhanft
        Erfahrener Benutzer
        • 07.01.2006
        • 1700

        #4
        Abgesehen davon könnte das steuerlich fraglich sein. Die Umsatzsteuerpflicht bezieht sich immer auf die ganze Person inkl. aller Einkünfte, und die kurzfristige Vermietungen von Ferienwohnungen ist von der allgemeinen "Vermietungs-Steuerfreiheit" ausdrücklich ausgenommen (§ 4 UStG). Und für den reduzierten Satz sehe ich auch keinen Grund. Das heißt, die Ferienwohnungsvermietungseinkünfte müssten eigentlich inkl. 19% (oder jetzt eben 16%) Mwst. gewesen sein (die man natürlich auch abführen muss).

        Oder hab' ich aufgrund der vagen Angaben des Original-Postings da irgendwas falsch verstanden?!

        Kommentar

        • L. E. Fant
          Erfahrener Benutzer
          • 20.09.2013
          • 15389

          #5
          Nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 würde ich die 7 % als richtig ansehen.

          Kommentar

          • mhanft
            Erfahrener Benutzer
            • 07.01.2006
            • 1700

            #6
            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            Nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 würde ich die 7 % als richtig ansehen.
            Ach, richtig, das war das mit diesen Hotelübernachtungen mit 7%... (und Frühstück mit 19%) - hatte ich vergessen, sorry!

            Aber ganz ohne Mwst. geht wohl wirklich nicht.

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45965

              #7
              Und für den reduzierten Satz sehe ich auch keinen Grund.
              Den hat die FDP aber schon vor Jahren (2010) in einer Koalition mit der CDU/CSU durchgesetzt.

              Wie kann man das vergessen?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              • mhanft
                Erfahrener Benutzer
                • 07.01.2006
                • 1700

                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Wie kann man das vergessen?
                Ich bin weder Hotelbetreiber noch übernachte ich in Hotels, also tangiert mich das nur exterm peripher

                Kommentar

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