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Erhaltungsaufwand Eigentumswohnungen

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    Erhaltungsaufwand Eigentumswohnungen

    Hallo, ich besitze 3 Eigentumswohnungen in einem Haus. Nun wird das Treppenhaus renoviert. Meine Frage, muß in der Anlage V. für jede Wohnung die AfA eingetragen werden, oder kann der gesamte Betrag einer Wohnung zugeschlagen werden.Eigentlich ist das Ergebnis doch das selbe, nur viel komplizierter. Danke für eine Antwort

    #2
    Eigentlich ist das Ergebnis doch das selbe, nur viel komplizierter.
    Abgesehen davon, dass die Frage nichts mit der elektronischen Steuererklärung zu tun, was soll da jetzt kompliziert sein?

    Die Renovierung eines Treppenhauses gehört in der Regel zum Erhaltungsaufwand, da ändert sich an der AfA schon mal gar nichts.

    Den Erhaltungsaufwand nach den Wohn- bzw. Nutzflächen der einzelnen Eigentumswohnungen aufzuteilen, ist eine simple Rechenaufgabe.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke. Aber ich bekomme mehrere Rechnungen, z.B 15000.- €.In welcher Zeile schreibe ich denn dann den Gesamtaufwand hinein? .In Zeile 41 ?, bei jeder Wohnung., oder nur den entsprechenden Anteil.
      mfg Udo2020

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        #4
        Davon ausgehend. dass du die einzelnen Wohnungen bisher getrennt erklärt hast, würde ich die Gesamtkosten vorab aufteilen und die auf die

        einzelnen Wohnungen entfallenden Anteile als direkt ermittelt eintragen. Verhältnismäßig ermittelt macht man eigentlich nur, wenn man ein

        Vermietungsobjekt als Einheit erklärt und darin eine Wohnung selbst bewohnt Ob Zeile 40 oder bei Verteilung auf mehrere Jahre Zeile 42 in Betracht kommt,

        musst du selbst entscheiden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo Charlie 24. Eine Frage hätte ich noch. Ein Objekt davon ist ein Ladenlokal , spielt das für die AfA eine Rolle?.. Nochmals vielen Dank
          MfG UDO 2020

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            #6
            Auch bei einem Ladenlokal führt die Renovierung eines Treppenhauses, das für gewöhnlich zum Gemeinschaftseigentum gehört,

            doch nicht zu einer Änderung der AfA. Das sind alles Fragen für den Steuerberater und nicht für dieses Forum.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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