zum eingabebereich 87 sagt die elster-hilfe: "Nicht abziehbare Beträge (AfA und Restbuchwerte) (Zeile 87) Hier sind Beträge einzutragen, die bereits in den Zeilen 25 bis 86 berücksichtigt worden sind und die den Gewinn nicht mindern dürfen (zum Beispiel unangemessene Aufwendungen nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 7 EStG, nicht abziehbare Restbuchwerte nach § 55 Absatz 6 EStG)." kann man der welt erklären, warum diese beträge ZWEIMAL zu "berücksichtigen" sind? warum reicht nicht die berücksichtigung "in den Zeilen 25 bis 86"?? warum wird dem steuerpflichtigen diese buchhalterische doppelbelastung zugemutet??
was wäre ein beispeil, das für otto-normalverbraucher relevant wäre? mir fällt ein: kosten für das arbeitszimmer, die über die deckelung hinausgehen. aber dann heißt es oben: "(AfA und Restbuchwerte)"...? also worum geht es hier, außer um die 'exotischen' "Beispiele" aus der elster-hilfe...? sind etwa die lächerlichen restbuchwerte alle "nicht abziehbar", oder etwa die AfA als ganze...???
und noch viel grundsätzlicher: warum werden überhaupt und welche beträge, die den "Gewinn nicht mindern dürfen" aufgelistet? offensichtlich sind sie ja dann privatausgaben (z.b. für yacht- und jagd-vergnügungen, und sei es auch mit business-buddies...)...
danke, sagt der steuer-dummie BTG im voraus!
was wäre ein beispeil, das für otto-normalverbraucher relevant wäre? mir fällt ein: kosten für das arbeitszimmer, die über die deckelung hinausgehen. aber dann heißt es oben: "(AfA und Restbuchwerte)"...? also worum geht es hier, außer um die 'exotischen' "Beispiele" aus der elster-hilfe...? sind etwa die lächerlichen restbuchwerte alle "nicht abziehbar", oder etwa die AfA als ganze...???
und noch viel grundsätzlicher: warum werden überhaupt und welche beträge, die den "Gewinn nicht mindern dürfen" aufgelistet? offensichtlich sind sie ja dann privatausgaben (z.b. für yacht- und jagd-vergnügungen, und sei es auch mit business-buddies...)...
danke, sagt der steuer-dummie BTG im voraus!
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